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LG Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen AfD-Politiker Jens Maier wegen rassistischem Tweet

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Maier AfD rassistischer Tweet LG Berlin
© denissimonov – fotolia.com

Wir hatten bereits aus der Perspektive von Til Schweiger darüber berichtet:

In einem Interview hatte sich Noah Becker geäußert, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine “weiße Stadt”. Er selbst sei dort wegen seiner “braunen Hautfarbe attackiert worden”.

AfD-Maier twitterte Rassistisches

Über das Profil @JensMaierAfD wurde darauf die folgende Meldung abgesetzt:

“Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären”,

Diese rassistische Verunglimpfung wurde kurze Zeit später gelöscht. Später hieß es, der Tweet sei nicht von Jens Maier selbst, sondern von einem Mitarbeiter abgesetzt worden. Die Details des Falls und was Til Schweiger damit zu tun hat, kann in unserem LHR-Magazin-Beitrag

nachgelesen werden.

Keine Entschuldigung, keine Unterlassungserklärung

Becker hatte über seinen Anwalt versucht, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen, indem er Herrn Maier zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern ließ. Sowohl eine Unterlassungserklärung als auch eine Entschuldigung blieben jedoch offenbar aus.

Es drohen 250.000 € Ordnungsgeld

Die daraufhin beantragte einstweilige Verfügung erließ das LG Berlin nach Auskunft der Herrn Becker vertretenden Anwaltskanzlei nun antragsgemäß. Damit wird Herrn Maier verboten, seine das Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerung zu wiederholen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € oder sogar Ordnungshaft.

Maier kann noch Rechtsmittel einlegen

Es bleibt abzuwarten, ob der AfD-Politiker gegen die Verfügung Widerspruch einlegen oder Herrn Becker in ein Hauptsacheverfahren zwingen wird. Dies ist nicht unwahrscheinlich; hatte Maier doch behauptet, den Tweet nicht selbst abgesetzt zu haben. Dies sei ein Mitarbeiter gewesen.

Dieser Einwand hat aber vor dem Hintergrund der verschuldenunhabhängigen Störerhaftung keine große Aussicht auf Erfolg.

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