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Spezi vs. Spatzi: Wer obsiegt im markenrechtlichem Limonadenstreit?

Photo by Alexandra Nosova on Unsplash

Wer ein neues Produkt vermarkten möchte, muss kreativ sein. Dass man sich bei der Namensgebung nicht an der Konkurrenz orientieren sollte, zeigt ein aktueller Fall aus Süddeutschland.

Die kleine oberfränkische Brauerei Lang-Bräu aus Wunsiedel taufte ihre Mischung aus Cola und Orangenlimonade auf den Namen „Spatzi“.

Das Brauhaus Riegele aus Augsburg drohte daraufhin mit einer einstweiligen Verfügung. Die Begründung: „Spatzi“ sei der hauseigenen geschützten Marke „Spezi“ zu ähnlich.

Die Oberfranken wollten eine gerichtliche Auseinandersetzung mangels ausreichender finanzieller Mittel tunlichst vermeiden. Aus diesem Grund einigte man sich außergerichtlich. Seine noch vorhandenen Bestände darf Lang-Bräu bis Ende September aufbrauchen. Danach darf die Brauerei nicht mehr unter dem Namen „Spatzi“ produzieren.

„Spatzi – Don´t call it Spezi“

„Spatzi – Don´t call it Spezi“ (auf Deutsch: „Spatzi – Nenn es nicht Spezi“). So lautete der Slogan, mit dem die oberfränkische Brauerei Lang-Bräu aus Wunsiedel im Juli für ihre neue Limonade warb. Die mittelständische Brauerei Riegele aus Augsburg wollte sich diese „kleine Provokation“ – wie der Geschäftsführer Richard Hopf der Brauerei Lang-Bräu selbst einräumte – nicht gefallen lassen. Die Augsburger hatten sich die Namensrechte am Getränk „Spezi“ bereits in den 1950er Jahren schützen lassen. Daher drohten sie bereits am Tag eins, nach dem das Produkt in den Supermarktregalen landete, mit einer einstweiligen Verfügung. „Spezi“ werde im Slogan ausdrücklich verwendet. Außerdem sei „Spatzi“ der geschützten Marke zum Verwechseln ähnlich, so die Argumentation des Geschäftsführers Sebastian Priller.

Spezi habe über die Jahre extrem viel Mühe, Geld und Ressourcen in den Markenaufbau gesteckt. In einer Zeit, in der die getätigten Investitionen fruchteten, dürften Trittbrettfahrer nach Ansicht von Priller nicht profitieren. Hopf entgegnete, dass man in keinster Form irgendeinen Angriff starten wollte. Nachdem man über sieben Generationen Bier gebraut habe, wolle man nun auch etwas Alkoholfreies in der Bierflasche anbieten.

Wegen fehlender Markenlizenz aller Aufwand umsonst

Wer eine fremde Marke nutzen möchte, benötigt eine Markenlizenz. Diese kann vertraglich eingeräumt werden. Zu den acht Brauereien, die als Lizenzinhaber Spezi abfüllen dürfen, gehört Lang-Bräu nicht. Die Brauerei hat sich interessanterweise von Patentanwälten beraten lassen. Diese hielten die Nutzung des Namens „Spatzi“ für unproblematisch.

Der erhebliche Aufwand, den Lang-Bräu betrieben hat, war damit nahezu umsonst. Ein halbes Jahr habe man an der Rezeptur getüftelt, den Slogan mit einer PR-Agentur entwickelt. Nun wurden alle Plakate abgehangen. Auch die Werbung im Internet hat der Bierhersteller inzwischen gelöscht. Nicht einmal die mit dem Slogan bedruckten T-Shirts haben überlebt. Aufgeben wollen die Oberfranken nicht. Auf einen Prozess habe man sich mangels „Kriegskasse“ und aufgrund der langen Verfahrensdauer nicht eingelassen. „Spatzi“ soll zukünftig unter einem neuen Namen veräußert werden. Unter dem Hashtag #verbotengut läuft bereits die Namenssuche.

Immer wieder Markenrechtsstreitigkeiten

Zu hoffen bleibt, dass die Biererzeuger mehr Glück bei der nächsten Namenswahl haben. Markenrechtsstreitigkeiten sind keine Seltenheit. Erst kürzlich bestätigte der Bundesgerichtshof, dass Ritter Sport die einzige quadratische Schokolade bleibt. Zu Grunde lag ein jahrelanger Rechtsstreit mit Milka. Während der bestehenden Corona-Krise sollte man zum Schutz vor Abmahnungen bei der Nutzung des Begriffs „Webinars“ vorsichtig sein.

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