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OLG Nürnberg: Keine Markenrechtsverletzung durch Verwendung der Marke „Bewegte Medizin“ in URL

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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich in einem Urteil mit der Verwendung einer Marke mit beschreibenden Anklängen auf einer Internetseite und in einem URL-Pfad befasst (OLG Nürnberg, Endurteil v. 15.02.2022, Az. 3 U 2794/21).

Die Kläger sind Inhaber der nationalen Wortmarke „Bewegte Medizin“, die für mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen – darunter die Klasse 41 (u. a. „Fort- und Weiterbildung im medizinischen Bereich aller Art für Ärzte, medizinisches Hilfspersonal und/oder Patienten“) – eingetragen ist.

Der Beklagte, ein Kardiologie und Internist, betrieb die Webseite www.kardiologie-mit-herz.de. Er hielt einen Vortrag und stellte eine Zusammenfassung des Vortrags mit einem Text auf eine Unterseite seiner Homepage. Diese hatte die URL „www.kardiologie-mit-herz.de/aktuelles/bewegte-medizin“. In dem Text stand auch: „Die Bedeutung von Bewegung und Gesundheitsvorsorge Bewegte Medizin Medizinischer Vortrag in Regensburg“.

Die Kläger mahnten den Arzt daraufhin ab. Der gab eine Unterlassungserklärung ab.

Das Landgericht entschied, es liege eine markenmäßige Benutzung durch die Verwendung im Rahmen der URL verbunden mit der Bewerbung des Vortrags als „Bewegte Medizin“ auf der Internetseite vor.

Das OLG Nürnberg entschied nun: Für die angesprochenen Verkehrskreise stelle sich die streitgegenständliche Verletzungshandlung nach Maßgabe der Rechtsprechung zur markenmäßigen Benutzung weder aufgrund der Bewerbung des Vortrags auf der Homepage noch unter dem Gesichtspunkt der Verwendung in der URL oder im HTML-Code als Verletzung der Klagemarke dar.

Beschreibende Anklänge: Grundsätzlich keine Markennutzung

Das OLG Nürnberg befand, dass die Marke „Bewegte Medizin“ beschreibende Anklänge habe. Habe ein Wort beschreibenden Charakter, werde es vom Verkehr eher als Sachhinweis und nicht als Kennzeichen aufgefasst. Bei dem Gebrauch einer beschreibenden Angabe könne eine markenmäßige Benutzung grundsätzlich nicht angenommen werden. 

Sinngehalt, Kontext und Gesamterscheinungsbild maßgeblich

Der beschreibende Charakter einer Marke ergebe sich in erster Linie aus dem Sinngehalt der betreffenden Bezeichnung. Maßgeblich für die Frage, ob der Verkehr das Zeichen nur beschreibend versteht, sei jedoch auch der Kontext, in der die gerügte Benutzungshandlung erfolge, insbesondere die Einbettung des Zeichens in sein Umfeld.

Ein weiterer im Rahmen der Gesamtwürdigung zu beachtender Umstand sei das durch die Art und Weise der Zeichenverwendung hervorgerufene Gesamterscheinungsbild der Anzeige, insbesondere die konkrete Gestaltung der Internetseite.

Räumlicher Zusammenhang entscheidend

Da hier ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen der Zeichenverwendung und der Beschreibung der Veranstaltung bestehe, entnähmen die angesprochenen Verkehrskreise einen Bezug des Zeichens zum Inhalt des gehaltenen Vortrags. Somit könne das Zeichen „als Thematisierung der Bedeutung körperlicher Bewegung im Büroalltag“ verstanden werden. Ein weiterer zu berücksichtigender Umstand sei, dass die Wortkombination „Bewegte Medizin“ im Rahmen der konkreten Benutzung „deutlich beschreibende Anklänge“ habe.

URL kann Markenkennzeichen darstellen

Der normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher sehe auch in der Verwendung der URL „www.kardiologie-mit-herz.de/aktuelles/ bewegte-medizin“ keinen Herkunftshinweis. Zwar könne im Einzelfall auch der Verwendung eines Zeichens in einer URL aus der Sicht des Nutzers eine Kennzeichenfunktion zukommen. Diese Voraussetzungen seien jedoch vorliegend nicht gegeben. Auch deshalb, da die Begriffskombination nicht in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Domainnamen stehe, sondern als Unterpunkt an die Rubrik „aktuelles“ anschließe. Hierdurch sei klar, dass es sich um einen Beitrag unter einer bestimmten Rubrik – hier „Aktuelles“ – handle.

Die Entscheidung ist für viele Domaininhaber relevant, da die URLs von Webseiten häufig die Titel von Webseiten und damit auch Markennamen enthalten.

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