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Infoserie zu Facebook Teil 3: Marketing mit Social Media Plugins auf der eigenen Webseite

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Facebook begnügt sich schon lange nicht mehr damit, sich bei der Datensammlung auf die eigene Plattform zu beschränken sondern bietet auch für Seitenbetreiber interessante und teilweise nützliche Funktionen an. Als Plugins können auf der eigenen Seite solche Funktionen eingebunden werden. So findet man mittlerweile nicht nur die „I-Like-Buttons“ sondern vermehrt auch die Einbindung der facebookeigenen Kommentarfunktion.

Vorteile der Kommentarbox

Wenn die „Kommentarbox“ auf einer Website eingebaut ist wird eine direkte Verbindung zu Facebook hergestellt, bzw. zu dem Account des eingeloggten Besuchers. Man muss dies nicht aktivieren – es geschieht von selbst. Um Kommentare zu sehen, muss man zwar nicht eingeloggt sein. Sobald aber der Benutzer eingeloggt ist oder sich über die Option auf der Website einloggt werden ihm die neuesten/relevantesten Kommentare von Freunden und Freundes-Freunden angezeigt. Wenn diese nichts gepostet haben, bekommt man je nach Einstellung einfach alle Kommentare angezeigt.

Momentan funktioniert die Box auch mit Accounts von Yahoo!, AOL oder Hotmail.

Sobald also ein Nutzer einen Kommentar postet, werden dessen Freunde in den „Neuesten Meldungen“ darüber informiert, dass, was und wo man gerade kommentiert hat. Die Freunde können dann sowohl in der Meldung oder auf der Seite (auf die verlinkt wird) ebenfalls kommentieren. Die Inhalte werden synchronisiert.

Bis hierhin hört sich das alles noch sehr gut und für viele Webseiten äußerst praktisch an – insbesondere auch um die eigene Bekanntheit zu erhöhen. Auch die Nutzer sind sicherlich oftmals erfreut, wenn sie direkt auf der Seite mit ihren Freunden über ein Thema diskutieren können.

Aufpassen bei den Datenschutzbestimmungen

Wenn man sich allerdings solcher Plugins bedient wird es notwendig, sich auch mit dem was dahinter steckt zu befassen. Denn dass Facebook so umfassend Plugins zur Verfügung stellt, hat neben der Nützlichkeit natürlich auch einen „Datensammelcharakter“. Daher müssen die Besucher der eigenen Website darüber informiert werden, was es mit dem Plugin auf sich hat und was für Daten transferiert werden.

Facebook gibt dabei eine Hilfestellung und teilt den Websitebetreibern, die beispielsweise die Kommentar-Box nutzen wollen, in seiner Policy u.a. mit:

I.
2. Du darfst keine Funktionen, mit denen die Nutzernamen oder Passwörter von Facebook-Nutzern nachgestellt, abgefragt oder erfasst werden, einfügen.

II.
3. Du wirst Datenschutzrichtlinien aufsetzen, die Nutzern mitteilen, welche Nutzerdaten du verwenden wirst und auf welche Weise diese verwendet, angezeigt, weitergegeben oder übertragen werden. Zudem wirst du die URL für deine Datenschutzrichtlinien in der Entwickleranwendung angeben.

C. Rechte am Inhalt
1. Du musst sicherstellen, dass du alle zum Kopieren, Anzeigen, Verbreiten, Schalten, Liefern und öffentlichen Vorführen jeglichen Inhalts deiner bzw. innerhalb deiner Anwendung erforderlichen Rechte gegenüber den Facebook-Nutzern in allen Ländern, in denen du die Inhalte zur Verfügung stellst, besitzt bzw. gesichert hast.

Fazit:

Als Website-Inhaber benötigt man eine umfassende Auf- und Erklärung, was genau geschieht und in was der Nutzer, der sich bei den „Social-Plugins“ wie der Kommentarbox anmeldet bzw. dort schreibt, alles einwilligen muss sowie welche Informationen dem Nutzer an die Hand zu geben sind. Hierfür benötigt es neben dem rechtlichen Wissen darüber, dass man trotz allem noch für den Inhalt verantwortlich gemacht werden kann auch einer umfassenden und vor allem korrekten Datenschutzerklärung.

Lesen Sie morgen Teil 4: 12 praktische Tipps für die kommerzielle Facebookseite (wa)


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