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Focus Markenrecht

Beweislastumkehr

Was ist die Beweislastumkehr?

Was ist die Beweislastumkehr?

Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme zur Beweislast. Nach ihr hat die Partei die Tatsachen zu beweisen, die für sie ungünstig sind.

Die wohl bekannteste gesetzliche Regelung lässt sich im Kaufrecht finden. Bei Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs wird vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag. Nach den allgemeinen Beweislastregeln hätte der Käufer also zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, um etwaige Rechte geltend machen zu können. Durch die Beweislastumkehr hat also der Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel eben nicht beim Kauf vorlag und erst später eingetreten ist.

Unsere Leistungen zum Thema Beweislastumkehr

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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