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Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen.

7 Dinge, die Sie jetzt wissen müssen!

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Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen – 7 Dinge, die Sie jetzt wissen müssen!

Der EuGH hat die so genannte Widerrufsinformation in bestimmten Kreditverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht und damit für unwirksam erklärt.

Das heisst, dass potenziell fast 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge mit einem Volumen von 340 Milliarden Euro widerrufen werden können. Bei den Baukrediten für private Haushalte geht es um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro.

Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt wissen müssen und ob es sich auch für Sie lohnen könnte, den "Widerrufsjoker" zu spielen.

Welche Verträge können nun widerrufen werden?

Es kommen alle Kreditverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern in Betracht, aus denen der Beginn der Widerrufsfrist nicht klar und prägnant hervorgeht.

Dies können insbesondere Immobiliendarlehensverträge, Autokredit- oder Leasingverträge sein. Aber auch Verträge, die beispielsweise zur Finanzierung von Fernsehgeräten oder Laptops abgeschlossen wurden, lassen sich unter Umständen widerrufen.

Die betreffende Klausel findet sich in nahezu allen Verbraucherkreditverträgen, die seit Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Zum Beispiel:

  • Autokreditverträge
  • Autoleasingverträge
  • Immobilienkreditverträge
  • Baukreditverträge
  • Finanzierungskredite für Fernsehgeräte oder Laptops
  • etc.

Warum können die Verträge jetzt auf einmal widerrufen werden?

Betroffen sind vor allem die Verträge, die eine so genannte „Kaskadenverweisung“ enthalten. In diesem Fall enthält der Vertrag selbst nicht die nötigen Angaben, um den Beginn der Widerrufsfrist zu bestimmen. Stattdessen verweist er zu diesem Zweck auf eine andere Rechtsnorm, die wiederum auf weitere Rechtsvorschriften verweist. Die Klausel, die dem Urteil des EuGH zu Grunde lag, lautete wie folgt:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Die Formulierung ist auf ein Muster des deutschen Gesetzgebers zurückzuführen. Sie ist in allen Verbraucherkreditverträgen enthalten, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden.

Warum sollte ich meinen Verbraucherkreditvertrag widerrufen?

Sinnvoll kann vor allem der Widerruf eines Immobiliendarlehensvertrags sein.

Die Zinssätze für Baukredite sind in den letzten Jahren von circa vier Prozent auf circa ein Prozent zurückgegangen. Der Widerruf ermöglicht dem Verbraucher den Kreditvertrag zu deutlich günstigeren Konditionen erneut abzuschließen. Verbraucher können auf diesem Weg mindestens mehrere hundert Euro sparen. Darüber hinaus muss der Verbraucher keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, um sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen. Sollte er sie bereits gezahlt haben, kann er sie verzinst vom Kreditinstitut zurückverlangen. Verbraucher können bares Geld sparen.

Wer einen Darlehensvertrag zur Autofinanzierung geschlossen hat, erhält durch den Widerruf seine Anzahlung und die gesamten Raten gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Dies wird vor allem diejenigen interessieren, die unter dem VW-Dieselskandal leiden oder durch den Corona-Virus in finanzielle Engpässe geraten sind. Sollten Sie den Vertrag nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben, müssen Sie nicht einmal eine Nutzungsentschädigung zahlen. De facto bedeutet das, dass Sie in den Genuss kamen, Ihr Fahrzeug jahrelang kostenfrei nutzen zu können.

Wie gehe ich jetzt vor?

Widerrufen Sie Ihren Verbraucherkreditvertrag nicht vorschnell. Lassen Sie ihn zunächst kostenfrei von uns überprüfen. Wir stellen fest, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen.

Kleiner Tipp: Wenn Ihr Vertrag in der Widderrufsbelehrung die folgende oder eine ähnliche Formulierung enthält stehen die Chancen gut:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Ist der Vertrag widerrufbar, stellt sich natürlich die Frage der Kosten.  Die Chancen für einen Widerruf der betroffenen Verbraucherkreditverträge stehen zwar gut. Für die Banken geht es jedoch um sehr hohe Geldsummen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass sie einen Widerruf ohne Weiteres akzeptieren werden. An der Einschaltung eines Anwalts geht daher oft kein Weg vorbei. Auch eine Klage ist manchmal unausweichlich. Ein Rechtsstreit kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Grundsätzlich ja. Das hängt aber natürlich, wie so häufig, vom sogenannten Kleingedruckten ab. Wir prüfen das natürlich gerne für Sie. Ist dies der Fall und die Wartezeit abgelaufen, können Sie den Vertrag widerrufen. Dies sollten Sie zunächst selbst tun. Denn die Rechtsschutzversicherung greift dann, wenn der Widerruf durch die Bank abgelehnt wurde. Erst dieser Vorgang stellt den Schadensfall dar. Falls der Widerruf nicht akzeptiert wird, reichen wir für Sie eine Klage ein.

Was ist, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Sollten Sie noch nicht rechtsschutzversichert sein, ist das kein Problem. Die Rechtsschutzversicherung muss noch nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags bestanden haben. Sie können diese auch später – allerdings vor dem Widerruf – abschließen.

Sie schließen also erst die Rechtsschutzversicherung ab, warten die Wartezeit ab und widerrufen erst dann den Vertrag. Achten Sie aber darauf, dass der Tarif, für den Sie sich entscheiden, eine Leistung im Widerrufsfall nicht ausschließt. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung.

Falls Sie auf eigene Faust loslegen möchten, können Sie dafür gerne das hier abrufbare Musterschreiben verwenden (für das wir jedoch keine Haftung übernehmen).

Wie kann Ihnen LHR dabei helfen?

Wir überprüfen kostenlos ihre Verbraucherkreditverträge und beraten Sie gerne über das weitere Vorgehen. Gerne können Sie sich zu diesem Zweck an uns wenden.

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