Rechtsanwälte LHR
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Was ist eine Farbmarke?
Unter einer Farbmarke versteht man lediglich die farbliche Gestaltung, ohne dass eine Form oder andere Gestaltung gefordert wird. Auch die Farbmarke muss Unterscheidungskraft aufweisen.
Allerdings werden im wirtschaftlichen Verkehr eine Vielzahl an Farben verwandt, sodass zumeist das Erfordernis der Unterscheidungskraft nicht gegeben sein wird. Doch kann eine Farbe aufgrund der Verkehrsdurchsetzung in das Markenregister eingetragen werden. Das Magenta der Telekom ist bspw. eine solche Farbmarke.
Unsere Leistungen zum Thema Farbmarke
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik
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