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Krypto-Crowdfunding: Keine Werbung mit einer Prüfung oder Auszeichnung durch die BaFin

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Nachdem die Wettbewerbszentrale Beschwerden zu öffentlichen Aussagen eines Unternehmens erhalten hatte, das basierend auf dem Geschäftsmodell von Kryptowährungen Crowdfunding-Projekte anbietet, forderte sie dies im Weg einer Abmahnung erfolgreich zur Abgabe einer Unterlassung auf.

„Start-up-Accelerator“ warb mit „Prädikat“ der BaFin

Der Geschäftsführer des sogenannten „Start-up-Accelerator“ hatte sich in einem im Internet veröffentlichten Interview zu den von seinem Unternehmen angebotenen Crowdfunding-Projekten dahingehend geäußert, dass er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Prädikat „erstes regulatorisch geprüftes ICO in Deutschland“ erhalten habe. Außerdem behauptete das Unternehmen, dass die BaFin bestätigt habe, es sei als erstes ICO Unternehmen „offiziell komplett compliant“ in Deutschland.

Das Unternehmen unterlag aber der Aufsicht der BaFin gar nicht

Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Werbeaussagen als irreführend, weil die Tätigkeit des Unternehmens der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gar nicht unterliegt.

Die zum Kauf angebotenen sogenannten „Token“ sind weder Wertpapiere noch Vermögensanlagen, über deren Angebot die BaFin tatsächlich eine Aufsicht ausführt. Auch überprüft die BaFin die von dem Unternehmen angebotene Produkte nicht und hat daher auch eine entsprechende Bestätigung über die sogenannte „Compliance“ nicht erteilt. Im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtete sich der Crowdfunding-Anbieter, in Zukunft auf solche, nicht den Tatsachen entsprechende Aussagen über eine Bestätigung und Überprüfung durch die BaFin zu verzichten.

Quelle: Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 22.8.2018

Es gibt viele schwarze Schafe

Laut einer Studie, über die Anfang des Jahres berichtet wurde, sind bis zu 80% aller anfänglichen Münzangebote (ICOs) unseriös. Dennoch bleibt der ICO-Raum ein Schwerpunkt für Kryptowährungsinvestoren. Das Risiko von Betrugs-ICOs für Investoren ist klar: Entweder sie investieren ihr Geld in ein Betrugsmodell und sehen ihr Geld nie wieder. Oder, sie erhalten jedenfalls nicht die große Auszahlung, die viele einige ICOs vollmundig ankündigen.

Kein Wunder, dass viele Anbieter versuchen, sich davon durch vermeintliche Auszeichnungen und Prädikate abzuheben. Erfundene Auszeichnungen oder Prüfsiegel sind aber natürlich nicht erlaubt und natürlich auch nicht gerade ein besonderer Ausweis der Seriosität des so werbenden Unternehmens.

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