Vermehrte Abmahnungen wegen fehlenden Impressums auf Facebook: Wie Sie sich schützen können!
Der Betreiber des Blogs SEO-Labor, Herr Heiko Jendreck berichtet aktuell von einer Abmahnung wegen angeblich fehlenden Impressums auf seiner Facebookpage.
Neue Abmahnwelle?
Die Firma Binary Services GmbH wirft ihm vor, auf seiner Facebook-Seite Heiko-Jendreck-personal-helpdesk-webdesign kein ordentliches Impressum bereit gehalten zu haben. Nach den Kommentaren auf die Meldung der Abmahnung von Herrn Jendreck bei Facebook ist diese Abmahnung wohl kein Einzelfall, sondern wird gerade zahlreich durch das Land geschickt.
Professionelle Facebookseiten brauchen ein Impressum
Hier hatten wir bereits Ende des letzten Jahres darauf hingewiesen, dass Seiten auf Facebook, die nicht rein privat betrieben werden gem. § 5 TMG ein Impressum benötigen und das bereits Gerichtsentscheidungen existieren, die die Nichtbeachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für wettbewerbsrechtlich relevant halten. (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.10.2011, Az.: 3-08 O 136/11 und LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11).
Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern!
Wir bieten Interessierten die einfache und kostenlose Möglichkeit, über eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung genügendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.
So funktioniert die Impressum-App
- Auf unserer Facebookseite den Reite “Impressum-App” anklicken
- Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder für das individuelle Impressum ausfüllen
- Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert
- Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und können bei Bedarf abgeändert werden
Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!
*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gewährleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter „Info“ zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Maßnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung! (la)
Ab wann gilt eine nicht mehr als Privat?
Reicht es auf der Facebook-Seite auf das Impressum der richtigen Seite zu verlinken?
Sehr geehrter Herr Lampmann,
besteht diese Impressumspflicht auch für eingetragene, gemeinnützige Vereine??
MfG
G. Pommerenke
An alle Interessierten: Stellen Sie Ihre Fragen doch bitte an [email protected].
Auf anderen Seiten heißt es, dass das Impressum als App nicht ausreicht, da es auf mobilen Endgeräten nicht angezeigt wird. Man sollte zusätzlich unter Infos ebenfalls ein Impressum anlegen und in der Infobox einen Hinweis. (http://allfacebook.de/policy/abmahnwelle-wegen-impressumsfehlern-sichern-sie-ihre-fanseite-in-5-min/)
Reicht nun die App oder muss man eine Abmahnung fürchten?
Das Problem bei mobilen Endgeräten ist, dass dort zurzeit keine Lösung wasserdicht ist, da Facebook leider die entsprechenden Ansichten dauernd ändert bzw. von vornherein unterschiedlich anzeigt.
Ich hatte das Impressum unter „Info“ und als Artikel in der Pinnwand kurz unterhalb der grenze des Screenshots der bei meine Abmahnung als Beweis angeführt wird. Habe nun eure FB App, einen neuen Artikel ganz oben und auch noch einmal einen Hinweis in die Infobox gepackt. Mehr geht technisch nicht außer die vollständige Abschaltung. Da wird sich kaum ein normales Gericht ran trauen. Ich habe gesehen das Mercedes Benz und BMW überhaupt kein Impressum haben, vermutlich traut sich dort keiner ran (fahren wohl selber die marken hehehe)
Vielen Dank für den Hinweis und vielen herzlichen Dank für die App.