Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

LHR erwirkt Verbot gegen "Verbraucherschutzverein" wegen irreführender Werbung für Anwaltskanzlei

Ihr Ansprechpartner
[:de]wolfimschafspelzBereits im Jahr 2014 hatten wir über mehrere Fälle berichtet, in denen „Anlegerschutzkanzleien“ mit zweifelhaften Methoden auf Mandantenfang gegangen waren.

Siehe zum Beispiel : LHR erwirkt Werbeverbot gegen „Anlegerschutzanwälte“ vor dem Landgericht Frankfurt und Weiterer Erfolg von LHR gegen “Anlegerschutzkanzlei”: 2. Einstweilige Verfügung wegen unlauterer Werbung.

Zahlreiche fast identische Mandate – die Rechtsschutzversicherung zahlt – erfolgsunabhängig 

Kapitalanlagerecht ist für geschäftstüchtige Anwälte ein lukratives Feld. Aufgrund der oft hohen Investitionssummen existieren dementsprechend zahlreiche potentielle Mandanten, deren „Betreuung“ aufgrund der Vergleichbarkeit der Fälle keine individuell abgestimmte anwaltliche Arbeit im Einzelfall erfordert, sondern oft mithilfe von vorgefertigten Schreiben und Klageschriften „geleistet“ werden kann. Hinzukommt, dass viele Anleger eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten der anwaltlichen Beratung – unabhängig von deren Erfolg – übernehmen. Über einen krassen Fall hatten wir bereits hier berichtet: “Anlegerschutzkanzlei” macht mit 3.500 nahezu identischen und erfolglosen Klagen 6,6 Millionen Euro Umsatz

Der besorgte „Verbraucherschutzverein“: In Wirklichkeit ein Vehikel für Anwaltswerbung

Da das Berufsrecht der Anwaltswerbung gewisse Schranken setzt, zweifelnde Anleger meist nicht auf den Kopf gefallen sind und allzu dreisten Mandantenfang schnell als solchen erkennen und nicht „anbeißen“, versuchen manche Kollegen, ihrer Werbung im Gewand einer „Schutzgemeinschaft“, die in Wirklichkeit keine ist, mehr Seriosität zu verleihen. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Hamburg in der Vergangenheit bereits verboten: LHR erwirkt Werbeverbot gegen “Anlegerschutzanwälte” wegen nicht existenter “Schutzgemeinschaft”

Es gibt aber auch tatsächlich existierende Vereine, die sich den Verbraucherschutz auf die Fahne geschrieben haben, in Wirklichkeit aber auch nur als Plattform für anwaltliche Mandatswerbung dienen.

Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschluss v. 21.4.2015, Az. 312 O 134/15) hat nun in einem durch LHR vertretenen Fall einen Bericht des Vereins über eine Klage eines Anlegerschutzanwalts verboten, in dem unwahre und irreführende Behauptungen, wie zum Beispiel, dass das Angebot versteckte Kosten beinhalte, aufgestellt worden waren.

Bei einem Verstoß drohen dem Verein bzw. dem Vorstand ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR. Die Entscheidung ist im Wege einer einstweiligen Verfügung ergangen und hat daher bisher keine schriftlichen Gründe und ist nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:

“Manchmal gibt es gute Gründe an den Erfolgsaussichten eines Investments zu zweifeln. Diese müssen noch nicht einmal in einem bösen Willen des Anbieters liegen. Ein kluger Schritt kann dann der Weg zu den bekannten Schutzgemeinschaften, wie zum Beispiel der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) oder zum Anwalt darstellen. Vorsicht ist allerdings vor allzu marktschreierischer Werbung geboten, insbesondere, wenn diese von Anwälten oder weniger bekannten Gemeinschaften bzw. Vereinen ausgeht.“

(la)

(Bild: © mariesacha – Fotolia.com)[:en]wolfimschafspelz

Already in 2014 we reported on several cases in which „investor protection associations“ had used dubious methods to advertise towards potential clients.

Numerous nearly identical cases – the legal expenses insurance pays – regardless of success

Investment law is a lucrative field for business-minded lawyers. Due to usually high investment sums an accordingly high number of potential clients exists whose „service“, because of the comparability of the cases, does not require individually co-ordinated work of lawyers but is instead often “accomplished” by using prefabricated letter and statements of claim.

Adding to this, many investors have a legal expenses insurance which covers the attorney’s fees – regardless of their success. We already reported a stark case here: “Anlegerschutzkanzlei” macht mit 3.500 nahezu identischen und erfolglosen Klagen 6,6 Millionen Euro Umsatz.

The worried „consumer protection association“: In fact, a vehicle for attorney advertising

As the professional law of Attorney Advertising sets certain limits, most doubting investors are not fooled easily, quickly recognize confidence tricks and wont “take the bait”, some colleagues try to give their advertising the guise of a „protective association“, which in reality is not one, to gain credibility. This approach has already been banned in the past by the district court Hamburg: LHR erwirkt Werbeverbot gegen “Anlegerschutzanwälte” wegen nicht existenter “Schutzgemeinschaft”

But there are actually existing associations that have consumer protection written on their flag but in reality also only serve as a platform for lawyers‘ mandate advertising.

The district court of Hamburg (LG Hamburg, decision v. 21.04.2015, Az. 312 O 134/15) has now, in a case represented by LHR, banned a report by a associations about a complaint by an investor protection lawyer which included false and misleading claims, such as the offer containing hidden costs.

In case of violation the associations or its board of directors risks a fine of up to 250,000 EUR. The decision has been made by way of a preliminary injunction and therefore has no written explanation and is not legally binding.

Lawyer Arno Lampmann of LHR:

„Sometimes there are good reasons to doubt the success of an investment. This does not even have to be due to the ill will of the provider. A wise move could then be to involve a known protective association, such as the Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) or an attorney. However, caution is necessary when it comes to too blatant advertising, especially when it emanates from lawyers or lesser-known communities or associations.”

(la)

(Bild: © mariesacha – Fotolia.com)[:]

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht