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Focus Markenrecht
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Kachelmann´sches Buch darf wieder veröffentlicht werden

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Über die zunächst erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Wettermoderator und den Heyne-Verlag, die es dem Verlag untersagte, das Buch „Recht und Gerechtigkeit – Ein Märchen aus der Provinz“

 „in den Verkehr zu bringen und öffentlich zu verbreiten, sofern darin die Antragstellerin mit vollständigem Familiennamen benannt ist“

hatten wir bereits in unserem Magazin hier berichtet.

Dort hatten wir angemerkt, dass die Verfügung mindestens auf wackeligen Beinen steht, da die ehemalige Freundin sich selbst durch ihr Verhalten (Interviews und unverpixelte Bildberichterstattung) in die Öffentlichkeit begeben hat und somit die Nennung des vollen Namens durchaus zulässig sein könnte.

Mit Urteil vom 25.10.2012 hat nun das LG Mannheim die zunächst erlassene Verfügung aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass die Kammer nunmehr zu der Ansicht gelangte, dass die Nennung des Namens zulässig ist, da  die Antragstellerin sich selbst in die Öffentlichkeit begeben hat und dadurch einer Namensnennung nicht widersprechen kann.

Wir werden erneut auf den Fall zurückkommen, sobald die Urteilsgründe des Gerichts vorliegen. (cr)

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