Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Ist der Ruf erst runiniert

Ihr Ansprechpartner

Bereits im September hatten wir über einen Streit zwischen der Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M. aus Wiesbaden und dem Präsidenten des Landgerichts Köln berichtet.

Die Kollegin war verärgert, da das Landgericht Köln, bestätigt durch das Oberlandesgericht Köln, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht die von ihr gewünschten Entscheidungen getroffen hatte.

Nachdem das Eilverfahren somit durch zwei Instanzen verloren worden war, führte die Rechtsanwältin die Schlacht in ihrem Internetblog weiter. Der Vortrag der Antragsgegnerin sei „erstunken und erlogen“ gewesen, das Urteil des Landgerichts Köln zudem schlampig begründet.

Der zuständige Richter des Landgerichts Köln wollte sich dieses öffentliche „Nachkarten“ nicht gefallen lassen und beschwerte sich beim Präsidenten des Landgerichts. Dieser wiederum beschwerte sich bei der Anwaltskammer Frankfurt über die Äußerungen der Rechtsanwältin.

Die Details können hier nachgelesen werden.

Man scheint heutzutage kein würdiges Mitglied der Bloggerszene mehr zu sein, wenn man die Stellungnahme eines Betroffenen zu einem öffentlichen Beitrag nicht auch sofort in seinem Blog veröffentlicht. So fühlte sich die Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M. offenbar verpflichtet, auch die Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts Köln umgehend abermals auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Natürlich nicht, ohne ihre Kritik an dem ihres Erachtens unfähigen Spruchkörper des Landgerichts Köln noch einmal zu vertiefen.

Aktuellen Einträgen im Blog der Rechtsanwältin ist zu entnehmen, dass sich der Landgerichtspräsident diese weitere Veröffentlichung erwartungsgemäß ebenfalls verbittet. Ebenfalls nicht unerwartet nimmt die Rechtsanwältin Heidrun Jacobs diese weitere Eingabe abermals zum Anlass, sich öffentlich herablassend über die Eingaben des Präsidenten des Landgerichts auszulassen.

Wir fassen zusammen: Eine Rechtsanwältin verliert für ihren Mandanten einen von ihr angestrengten Prozess in Gestalt eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durch beide Instanzen und hält die Begründung der jeweils zu Entscheidung berufenen Spruchkörper für nicht stichhaltig.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Tatsache, dass insbesondere viel beschäftigte Rechtsanwälte hier und da ein Verfahren verlieren, ist ein völlig normaler Vorgang und eigentlich keiner gesonderten Erwähnung wert. Es dürfte zudem kein Geheimnis sein, dass auch Richter Menschen sind, die Fehler machen, so dass in der Rechtspraxis durchaus Fehlentscheidungen zu beklagen sind. Jeder Richter wird das bestätigen.

Was im vorliegenden Fall bedenklich ist – darauf hatten wir bereits hingewiesen -, ist, das ein Streit, der in einem dafür vorgesehenen Forum den dafür vorgesehenen Regeln von der Kollegin angefangen und verloren wurde, nunmehr in einer selbstkreierten und vor allem mit eigenen Regeln versehenen Arena weitergeführt wird.

Mit anderen Worten: Ein Organ der Rechtspflege versucht – nach entsprechender Einschätzung der Rechtslage – seinem Mandanten  auf dem ordentlichen Rechtsweg zu seinem Recht zu verhelfen. Nachdem dies nicht gelingt, wird der Gegner und das angeblich unfähige Gericht öffentlich niedergemacht. Wenn der Fall gewonnen worden wäre, hätte man wahrscheinlich von der unvergleichlichen Weisheit der Kölner Gericht lesen können.

Auf die Gefahr hin einen „Blogger-Shitstorm“ auszulösen: Ein solches Verhalten ist sowohl aus Laiensicht aber auch aus rechtlicher Perspektive schlicht unakzeptabel. Genauso unakzeptabel, wie es wäre, wenn Vitali Klitschko einen Boxkampf nach Punkten verlöre, um  danach Gegner und Ringrichter mit einem Tritt in die Magengrube niederzustrecken. Das ist (außer beim Eishockey) erstens gegen die Regeln und zweitens auch einfach ungehörig.

Andererseits: Wenn der potentielle  Gegner vorher weiß, dass andere Regeln gelten und er sich darauf einstellen kann, ist die Waffengleichheit vielleicht auch wieder hergestellt. Dann tritt der Gegner einfach sofort auf gleiche Weise zurück.

Yes, he will! (la)

(Bild: © fotodesign-jegg.de – Fotolia.com)

Bereits im September hatten wir über einen Streit zwischen der Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M. aus Wiesbaden und dem Präsidenten des Landgerichts Köln berichtet.

Die Kollegin war verärgert, da das Landgericht Köln, bestätigt durch das Oberlandesgericht Köln, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht die von ihr gewünschten Entscheidungen getroffen hatte.

Nachdem das Eilverfahren somit durch zwei Instanzen verloren worden war, führte die Rechtsanwältin die Schlacht in ihrem Internetblog weiter. Der Vortrag der Antragsgegnerin sei „erstunken und erlogen“ gewesen, das Urteil des Landgerichts Köln zudem schlampig begründet.

Der zuständige Richter des Landgerichts Köln wollte sich dieses öffentliche „Nachkarten“ nicht gefallen lassen und beschwerte sich beim Präsidenten des Landgerichts. Dieser wiederum beschwerte sich bei der Anwaltskammer Frankfurt über die Äußerungen der Rechtsanwältin.

Die Details können hier nachgelesen werden.

Man scheint heutzutage kein würdiges Mitglied der Bloggerszene mehr zu sein, wenn man die Stellungnahme eines Betroffenen zu einem öffentlichen Beitrag nicht auch sofort in seinem Blog veröffentlicht. So fühlte sich die Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M. offenbar verpflichtet, auch die Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts Köln umgehend abermals auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Natürlich nicht, ohne ihre Kritik an dem ihres Erachtens unfähigen Spruchkörper des Landgerichts Köln noch einmal zu vertiefen.

Aktuellen Einträgen im Blog der Rechtsanwältin ist zu entnehmen, dass sich der Landgerichtspräsident diese weitere Veröffentlichung erwartungsgemäß ebenfalls verbittet. Ebenfalls nicht unerwartet nimmt die Rechtsanwältin Heidrun Jacobs diese weitere Eingabe abermals zum Anlass, sich öffentlich herablassend über die Eingaben des Präsidenten des Landgerichts auszulassen.

Wir fassen zusammen: Eine Rechtsanwältin verliert für ihren Mandanten einen von ihr angestrengten Prozess in Gestalt eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durch beide Instanzen und hält die Begründung der jeweils zu Entscheidung berufenen Spruchkörper für nicht stichhaltig.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Tatsache, dass insbesondere viel beschäftigte Rechtsanwälte hier und da ein Verfahren verlieren, ist ein völlig normaler Vorgang und eigentlich keiner gesonderten Erwähnung wert. Es dürfte zudem kein Geheimnis sein, dass auch Richter Menschen sind, die Fehler machen, so dass in der Rechtspraxis durchaus Fehlentscheidungen zu beklagen sind. Jeder Richter wird das bestätigen.

Was im vorliegenden Fall bedenklich ist – darauf hatten wir bereits hingewiesen -, ist, das ein Streit, der in einem dafür vorgesehenen Forum den dafür vorgesehenen Regeln von der Kollegin angefangen und verloren wurde, nunmehr in einer selbstkreierten und vor allem mit eigenen Regeln versehenen Arena weitergeführt wird.

Mit anderen Worten: Ein Organ der Rechtspflege versucht – nach entsprechender Einschätzung der Rechtslage – seinem Mandanten  auf dem ordentlichen Rechtsweg zu seinem Recht zu verhelfen. Nachdem dies nicht gelingt, wird der Gegner und das angeblich unfähige Gericht öffentlich niedergemacht. Wenn der Fall gewonnen worden wäre, hätte man wahrscheinlich von der unvergleichlichen Weisheit der Kölner Gericht lesen können.

Auf die Gefahr hin einen „Blogger-Shitstorm“ auszulösen: Ein solches Verhalten ist sowohl aus Laiensicht aber auch aus rechtlicher Perspektive schlicht unakzeptabel. Genauso unakzeptabel, wie es wäre, wenn Vitali Klitschko einen Boxkampf nach Punkten verlöre, um  danach Gegner und Ringrichter mit einem Tritt in die Magengrube niederzustrecken. Das ist (außer beim Eishockey) erstens gegen die Regeln und zweitens auch einfach ungehörig.

Andererseits: Wenn der potentielle  Gegner vorher weiß, dass andere Regeln gelten und er sich darauf einstellen kann, ist die Waffengleichheit vielleicht auch wieder hergestellt. Dann tritt der Gegner einfach sofort auf gleiche Weise zurück.

Yes, he will! (la)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht