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Fehlende Wertersatzklausel bei eBay ist Wettbewerbsvorteil und keine Bagatelle

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Das Dauerthema „Wertersatzklausel“ bei eBay (siehe auch hier) ist auch Gegenstand einer neueren Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Urteil vom 15.11.2007, 4 U 98/07). Diesmal hatte der abgemahnte Händler überhaupt keine Belehrung über die Wertersatzpflicht des Käufers in sein Angebot aufgenommen – sprich: der Käufer durfte annehmen, dass er im Falle des Widerrufs und der Rückgabe der Sache trotz Benutzung auch nichts zahlen muss.

Das ist unzulässig und wettbewerbswidrig, wie das Gericht in zweiter Instanz urteilte:

„Der Ansicht des Landgerichts, dass hier nur eine unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Verbraucher oder der Mitbewerber vorliegt, ist nicht zu folgen. Beeinträchtigt sind durch die gegebene Wettbewerbshandlung die Mitbewerber und die Verbraucher.

Auch ein verständiger und informierter Durchschnittsverbraucher wird bei seiner Kaufentscheidung regelmäßig den Unternehmer bevorzugen, der über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt, aber keine Aussagen über mögliche Wertersatzpflichtungen trifft. Durch die entsprechende Werbung werden die Verbraucher zu der Annahme verleitet, dass der Unternehmer, der entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht über die für den Verbraucher nachteiligen Folgen eines ausgeübten Widerrufs belehrt, auch nicht berechtigt ist, entsprechende Ansprüche geltend zu machen und somit gegenüber dem Unternehmer, der den gesetzlichen Vorschriften entsprechend belehrt, als der Unternehmer erscheint, der zu schlechteren Konditionen anbietet. […] Diese Beeinträchtigungen sind schon allein wegen der damit verbundenen Nachahmungsgefahr erheblich; wenn das rechtswidrige Verhalten sanktionslos bliebe, wären die Mitbewerber geradezu aufgefordert, nachzuahmen, um den Wettbewerbsvorsprung einzuholen: der Rechtsverstoß würde zur Regel werden.“
So lästig die Belehrungspflichten für Händler auch sein mögen: An dem letzten Satz ist etwas dran. Denn wenn der wahnsinnige Gesetzgeber schon solche Belehrungen vorschreibt, müssen sich auch alle daran halten. Würde man dagegen (wie es sich in der Rechtsprechung einiger Gerichte abzeichnet) fast alles zur „Bagatelle“ erklären, sollte man die für Händler unerträglichen Gesetze endlich ganz abschaffen. (zie)

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