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Was ist die kleine Münze?
Der Begriff der „kleinen Münze“ ist ein solcher des Urheberrechts. Es handelt sich hierbei um die niedrigste Messlatte, damit einem Werk noch urheberrechtlicher Schutz zukommen kann. So können auch Werke dem Urheberrecht unterfallen, die eine geringe schöpferische Kraft aufweisen. Selbst „leichte“ Melodien sog. Jingles können den urheberrechtlichen Schutz genießen.
Unsere Leistungen zum Thema kleine Münze
- Verhinderung aktueller und zukünftiger Angriffe auf Ihr Urheberrecht (Fotos und Bilder; Musik und Filme)
- Verfolgung von Verstößen gegen Ihre Rechte als Urheber
- Erstreiten von Schadensersatzansprüchen bei unzulässiger Verwendung
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Abmahnung des Verletzers
- Außergerichtliche & gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Unterstützung bei der Vermarktung Ihres Urheberrechts
- Unterstützung bei der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen)