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Gefälschte Bewertungen im Internet: Bundeskartellamt schreitet ein

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Gefälschte Bewertungen im Internet: Bundeskartellamt schreitet ein
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Kundenbewertungen im Netz seien neben dem Preis „das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf“, teilte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt in der Pressemitteilung von 23.05.2019 mit.

Jedoch gebe es immer wieder Hinweise aus Medienberichten, dass die Bewertungen in vielen Fällen gefälscht oder manipuliert sind.

Das Bundeskartellamt kündigte deshalb am 23.05.2019 eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet an mit dem Ziel herauszufinden, welche Online-Bewertungssysteme besonders anfällig für Fälschungen und Manipulationen sind und inwieweit hier ggfs. Verbraucherrechtsverstöße vorliegen.

Hinweise auf Manipulationen und Fälschungen

Auslöser für das Untersuchungsverfahren seien Hinweise aus Medienberichten, dass die Bewertungen in vielen Fällen nicht authentisch seien, etwa weil sie von einem Computer generiert wurden oder weil der Bewertende eine Gegenleistung erhielt, „ohne dass dies transparent gemacht wird“.

Falsche geschäftliche Entscheidungen durch nicht authentische Bewertungen

Kundenbewertungen im Netz bieten vielen Verbrauchern eine wichtige Orientierung für ihre geschäftlichen Entscheidungen im Alltag. Auch bei der Wahl eines Arztes, Handwerkers oder Restaurants verlassen sich viele Konsumente auf Bewertungen im Internet, erläuterte Andreas Mundt. Wenn Verbraucher jedoch aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet würden, könne dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen.

Das Kartellamt schreitet ein

Die Behörde beabsichtigt nun in den kommenden Monaten zahlreiche Betreiber von Internet-Bewertungsportalen mündlich und schriftlich zu befragen und nach Abschluss der Ermittlungen einen Bericht dazu zu veröffentlichen.

Das Kartellamt betonte dabei, dass es zwar Sektoruntersuchungen mit Blick auf den Verbraucherschutz bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften durchführen und etwaige wettbewerbsbezogene Verstöße identifizieren kann (vgl. Pressemitteilung vom 12.Juni 2017). Die Befugnis, aufgedeckte Defizite auch per behördlicher Verfügung abzustellen, sei damit bislang hingegen nicht verbunden.

Digitale Wirtschaft und Verbraucherschutz

Das Bundeskartellamt deckt mit seinen Sektoruntersuchungen und Verfahren zentrale wettbewerbliche Themen aus der Digitalwirtschaft ab. Es verfolgt eine Aufgabe, Märkte offen zu halten und sorgt dafür, dass Verbraucher in einem transparenten und fairen Umfeld Dienste und Produkte aussuchen können.

So handelt es sich bei der Sektoruntersuchung Nutzerbewertungen nach Angaben der Behörde bereits um die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen (vgl. Pressemitteilung vom 11.April 2019) und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs (vgl. Pressemitteilung vom 13.Dezember 2017).

Darüber hinaus führt das Bundeskartellamt aktuell ein Verfahren gegen Facebook, in welchem es um die Zulässigkeit der Sammlung und Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen geht. Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

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