Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Axel Springer muss Adblock Plus akzeptieren: das BVerfG nimmt die Verfassungsbeschwerde des Verlags nicht an

Ihr Ansprechpartner
Axel Springer unterliegt gegen Adblock Plus
Photo by Wesley Tingey on Unsplash

Die Kölner eyeo GmbH und ihre Software Adblock Plus stoßen seit Jahren auf stürmischen Widerstand der großen deutschen Medienhäuser.

Klagen der ProSiebenSat.1 Digital GmbH, der Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH, der IP Deutschland GmbH und der RTL interactive GmbH gegen die eyeo GmbH ist deren Fruchtlosigkeit gemeinsam (OLG München, Urt. v. 17.08.2017, Az. U 2225/Kart; U 1917/16 und U 2184/ 15 Kart). 

Durch den Adblocker wird der Zugriff des Nutzerbrowsers insofern manipuliert, als dieser nur den redaktionellen Teil des medialen Angebots zu sehen bekommt, während der Werbeteil unterdrückt wird. Jedoch kann ein Medienhaus dies verhindern, indem es mit der eyeo GmbH einen sog. „Whitelisting-Vertrag“ abschließt. Durch diesen entgeltlichen Vertrag kann das Medienhaus seine Werbung doch anzeigen lassen, solange diese von der eyeo GmbH aufgestellte Kriterien als „akzeptabel“ erfüllt und der Nutzer selbst dies durch eigene Software-Konfiguration nicht verhindert.

Der Axel Springer Verlag ist mehrmals gegen Adblock Plus vorgegangen. Nun verliert er wohl endgültig.

Klagen vor dem OLG Köln und vor dem BGH

Die Software Adblock Plus und dessen Umgehungsmöglichkeit durch das kostenpflichtige Whitelisting erntet konstante Kritik von den Betroffenen, die die Praktik als erpresserisch und den Online-Journalismus gefährdend diskreditieren. Der Axel Springer Verlag legte gegen ein Urteil des OLG Köln (vgl. nur OLG Köln, Urteil v. 24.06.2016 – 6 U 149/15), in dem der Verlag zwar einen Teilerfolg erwirkt hatte, Revision beim BGH ein. Dieser erhitzte die Gemüter mit seiner Entscheidung „Werbeblocker II“. Nicht nur bestätigte er die Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Software, sondern machte auch die Einstufung des Whitelisting als „aggressive Praktik“, wie sie vom OLG erfolgte, rückgängig. Die Berücksichtigung der Bedeutung von Presse- und Berufsfreiheit ändern auch nichts an dem Endurteil. Vielmehr müsse sich jeder Verlag „den Herausforderungen des Marktes stellen“.

Die Verfassungsbeschwerde und der Nichtannahmebeschluss

Gegen die Entscheidung erhob der Axel Springer Verlag Verfassungsbeschwerde.

Die Antwort der Karlsruher Richter: Nichtannahmebeschluss. Ziemlich unverhohlen. Eine Ohrfeige für den Verlag, der seit Jahren gegen den Adblocker kämpft.

Werbung als Hauptfinanzierungsquelle des Digitaljournalismus

Der Printjournalismus stirbt. Zwar verkaufen Medienhäuser ihre Print-Versionen weiter, dennoch stellen sie alle gleichzeitig um auf den Online-Journalismus. Dieser wird einerseits durch sog. Paywalls finanziert. Paywalls bewirken, dass entweder bestimmte Artikel oder aber auch das gesamte journalistische Produkt nach einer Probezeit nicht mehr zu lesen sind, es sei denn, man schließt einen Abo-Vertrag ab.

Die Alternative zu Paywalls, für Leser nicht spürbar und damit der breiten Popularität des Mediums förderlich, ist die Werbefinanzierung. Die Verlage verkaufen Werbeflächen auf ihren Webseiten und erzielen Einnahmen meistens allein durch einen Klick auf die jeweiligen Werbebanner.

Deshalb sind solche Softwares wie die Adblock ein essenzielles Problem für die Finanzierung von Online-Journalismus. Axel Springer beteuert, Adblock sorge für Schäden in Millionenhöhe bei Verlagshäusern.

Erneuter Versuch mit Vorwurf den Verstoß gegen Urheberrecht

Axel Springer gibt nicht auf. Im April hat der Verlag eine urheberrechtliche Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Durch die Hintertür will er die Geschäftspraktiken der eyeo GmbH aus dem Markt verbannen, nun mit der Begründung, die GmbH verstoße durch die Umarbeitung seiner Webseitenprogrammierung gegen Urheberrecht. Wir kommentieren: Axel Springer weiß wahrscheinlich, dass die Klage aussichtslos ist. Er betreibt wohl vielmehr seine Symbolpolitik, und richtet so seinen Appell an die Medienbranche.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht