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Wahl 2013: Bild´ dir deine Meinung!

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Wie der Bildblog berichtet, möchte die Bild-Zeitung die deutschen Haushalte wieder einmal mit einer (Originalton auf der Bild-Webseite) „flächendeckenden Verteilung“ eines kostenlosen Exemplars beglücken.

Morgen, am 21.9.2013, dem Tag vor der Bundestagswahl, will die Axel Springer AG eine Sonderausgabe der „Bild“-Zeitung veröffentlichen.

Bereits Anfang 2012 sorgte eine ähnliche Ankündigung der Bild-Zeitung für helle Aufregung, da viele der ca. 40 Millionen Haushalte in Deutschland die Bild-Zeitung noch nicht einmal kostenlos erhalten wollten. Wir berichteten.

Wir hatten schon damals darauf hingewiesen, dass eine solche Aktion grundsätzlich zulässig sein dürfte. Und zwar auch gegenüber so genannten “Werbeverweigerern”, die womöglich einen entsprechenden Aufkleber “keine Werbung” an ihren Briefkästen angebracht haben. Im Jahre 2011 hatte nämlich das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2011, Az. I-4 U 42/11) entschieden, dass der Aufkleber “Keine Werbung” nicht für kostenlose Zeitschriften und Anzeigenblätter gilt. (Unser Kurzbericht dazu hier)

Menschen, die die Bild-Zeitung nicht haben wollten, waren jedoch bereits damals schon nicht schutzlos gestellt. Nach einer Entscheidung des  Landgerichts Lüneburg (LG Lüneburg, Urteil vom 30.9.2011, Az. 4 S 44/11) ist

„das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers ein rechtswidriger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“

Das bedeutet, dass man sich die kostenlose Zusendung der Bildzeitung (die natürlich zu einem großen Teil auch Werbung enthält) nicht gefallen lassen muss, wenn man dies nicht möchte.

Man kann dies dem Springer-Verlag entweder schriftlich mitteilen. Dankenswerterweise hat der Kollege Schwartmann ein Musterschreiben ins Internet gestellt, mit dem Betroffene dem Springer-Verlag die kostenlose Zustellung der Bild-Zeitung untersagen können.

Oder man kann eine entsprechende Nachricht an seinem Briefkasten anbringen. Der Bildblog stellt zu diesem Zweck Aufkleber zum Herunterladen zur Verfügung. Einen entsprechenden Unterlassungsanspruch könnte man in letzter Konsequenz mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Klage gerichtlich durchsetzen.

Wie die Verteilaktion der Bild-Zeitung aus dem Juni 2012 zeigt, wird der Springer-Verlag die organisatorische Leistung, das kostenlose Exemplar nur gewillte Empfänger zu verteilen, höchstwahrscheinlich meistern. Bereits damals hatte man die Postmitarbeiter genau darüber informiert, wer eine Bild-Zeitung erhalten dürfe und wer nicht und offenbar mit dem System “Roter-Umschlag”  zusätzlich einen Weg gefunden,die Leute auszusortieren, an die die Bild-Zeitung nicht zugestellt werden darf. Details dazu hier.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Dieser Beitrag soll kein Boykottaufruf sein. Jedem steht es natürlich frei, die Bild-Zeitung zu lesen und sogar gut zu finden.

Außerdem: Woher will man ohne BILD wissen, wen oder was man am Sonntag wählen soll? (la)

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