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Udo Vetter (lawblog.de) mahnt Blogger ab

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Zugegeben: Die Überschrift ist reißerisch. Dennoch kann man sich als Beobachter des lawblog.de ein bisschen Schadenfreude nicht verkneifen.

Wie vielen bekannt sein dürfte, ist Udo Vetter Betreiber des lawblog.de. Er hat sich dazu 2005 die nationale Marke „law blog“ für die Klassen 41 und 42 schützen lassen. Ob dieses Zeichnen für die angebotenen Dienstleistungen überhaupt schutzwürdig ist, dürfte zweifelhaft sein. Das ist aber für die Markenverletzung zunächst unerheblich.

Jedenfalls hat das Blogger-Idol anscheinend still und heimlich einen anderen Blogger per E-Mail darauf hingewiesen, dass er es sich verbittet, das Zeichen „law blog“ zu verwenden, sozusagen eine „Abmahnung ohne Anwalt“ ausgesprochen. Als das Ergebnis dieses Kontaktversuchs nicht befriedigend ausfiel, schaltete Vetter doch einen Anwalt, nämlich den Kollegen Dominik Boecker von der Kanzlei greyhills aus Köln ein, um eine „richtige“ Abmahnung abzusenden.

So weit so gut und ein ganz normaler Vorgang. Wäre da nicht die große Fangemeinde bestehend aus Freiheitskämpfern und Abmahngegnern, die durch Vetter häufig mit polemischen Beiträgen zum Abmahnwahn bei Laune gehalten wird, jetzt aber feststellen muss, dass das Instrument Abmahnung offenbar dann nicht verteufelt wird und sogar ganz nützlich ist, wenn es die eigenen Angelegenheiten betrifft. Zitat Vetter: „Mitunter geht es nicht anders“.

Das ganze Elend und die Diskussion darum kann man sich hier ansehen.

Man muss Freiherr von Gravenreuth nicht mögen. Bestimmt hat er auch schon den einen oder anderen Fehler gemacht. Dumm ist er aber sicherlich nicht und vor allem weiß er sich zur rechten Zeit in Szene zu setzen.

Sein Kommentar (Nr. 54)

„Es ist schon traumatisierend, wenn sich die Unterscheidung zwischen bösem Abmahner, den man am liebsten im Heise-Forum gehängt sehen will, und dem Idol des guten Rechtsanwaltes plötzlich verkehrt.

Wie schnell und beliebig gut und böse wechseln, kann man vermutlich nur als Anwalt richtig würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth“

fasst das unsägliche Schauspiel meines Erachtens nämlich ganz passend zusammen. (la)

Zugegeben: Die Überschrift ist reißerisch. Dennoch kann man sich als Beobachter des lawblog.de ein bisschen Schadenfreude nicht verkneifen.

Wie vielen bekannt sein dürfte, ist Udo Vetter Betreiber des lawblog.de. Er hat sich dazu 2005 die nationale Marke „law blog“ für die Klassen 41 und 42 schützen lassen. Ob dieses Zeichnen für die angebotenen Dienstleistungen überhaupt schutzwürdig ist, dürfte zweifelhaft sein. Das ist aber für die Markenverletzung zunächst unerheblich.

Jedenfalls hat das Blogger-Idol anscheinend still und heimlich einen anderen Blogger per E-Mail darauf hingewiesen, dass er es sich verbittet, das Zeichen „law blog“ zu verwenden, sozusagen eine „Abmahnung ohne Anwalt“ ausgesprochen. Als das Ergebnis dieses Kontaktversuchs nicht befriedigend ausfiel, schaltete Vetter doch einen Anwalt, nämlich den Kollegen Dominik Boecker von der Kanzlei greyhills aus Köln ein, um eine „richtige“ Abmahnung abzusenden.

So weit so gut und ein ganz normaler Vorgang. Wäre da nicht die große Fangemeinde bestehend aus Freiheitskämpfern und Abmahngegnern, die durch Vetter häufig mit polemischen Beiträgen zum Abmahnwahn bei Laune gehalten wird, jetzt aber feststellen muss, dass das Instrument Abmahnung offenbar dann nicht verteufelt wird und sogar ganz nützlich ist, wenn es die eigenen Angelegenheiten betrifft. Zitat Vetter: „Mitunter geht es nicht anders“.

Das ganze Elend und die Diskussion darum kann man sich hier ansehen.

Man muss Freiherr von Gravenreuth nicht mögen. Bestimmt hat er auch schon den einen oder anderen Fehler gemacht. Dumm ist er aber sicherlich nicht und vor allem weiß er sich zur rechten Zeit in Szene zu setzen.

Sein Kommentar (Nr. 54)

„Es ist schon traumatisierend, wenn sich die Unterscheidung zwischen bösem Abmahner, den man am liebsten im Heise-Forum gehängt sehen will, und dem Idol des guten Rechtsanwaltes plötzlich verkehrt.

Wie schnell und beliebig gut und böse wechseln, kann man vermutlich nur als Anwalt richtig würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

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fasst das unsägliche Schauspiel meines Erachtens nämlich ganz passend zusammen. (la)

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