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Beitragsreihe Sportrecht: Verpflichtungen aus Ausrüsterverträgen – Spieler und Vereine im Konflikt

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Verpflichtungen aus Ausrüsterverträgen Konflikt
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Aufgrund der Verpflichtung des einzelnen Sportlers, die Produkte eines bestimmten Sportartikelherstellers branchenexklusiv zu vertreten, kann es zu einem Konflikt zwischen dem Athleten und seinem Heimverein kommen.

Besonders bei Mannschaftssportarten, in denen die Vereine häufig eigene Trikot- und Schuhsponsoren besitzen, besteht bei Wettkämpfen und offiziellen Terminen ein Konkurrenzverhältnis mit dem Sponsor des Sportlers. Hier gilt es im Sportrecht die Rechte der jeweiligen Sponsoren für einen solchen Fall konkret zu benennen und zu regeln.

Konflikt-Beispiele

Gerade im Fußball sind derartige Konfliktsituationen zum Teil unausweichlich. Während der FC Bayern München seit Langem eine Zusammenarbeit mit adidas pflegt, hat Mario Götze einen eigenen langfristigen Vertrag mit Nike. Als Mario Götze im Sommer 2013 als neuer Spieler beim FC Bayern vorgestellt wurde trug er zu diesem offiziellen Termin des adidas-Partners ein Shirt mit einem großen Aufdruck seines eigenen Sponsors.

Auch beim 1. FC Köln kam es in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten. Der Torwart Timo Horn erschien zu einem offiziellen Termin des Vereins im Frühling 2017 in Nike-Klamotten und nicht in einem Outfit des Vereinssponsors Erima. Zwar gilt beim 1. FC Köln freie Schuhwahl bei Spielen, bei offiziellen Terminen muss aber Erima repräsentiert werden.

Konsequenzen solcher Konfliktsituationen

In den oben genannten Beispielsfällen liegt jeweils eine Vertragsverletzung des gesponserten Vereins vor. Dieser hat sich vertraglich verpflichtet, zu offiziellen Terminen und Veranstaltungen den Vereinssponsor medienwirksam und exklusiv zu repräsentieren. Wenn jedoch einzelne Sportler zu Vereinsterminen mit Produkten des eigenen (anderen) Sponsors erscheinen, ist eine solche Exklusivität nicht mehr gewährleistet.

Der eigene Sponsor wird den Athleten nicht abstrafen, da die Marke im öffentlichen Fokus stand und der Sportartikelhersteller von der Aktion in den meisten Fällen sogar gewusst haben wird. Ambush-Marketing ist ein immer wieder vorkommender Teil von Marketing-Strategien.

Der Verein kann in einen solchem Fall aber vom eigenem Sponsor abgestraft werden, da er seine Vertragspflichten verletzt hat. Der Spieler wird dann wiederum in Konflikte mit dem Verein geraten, was letztlich sogar zu sportlichen Abstrafungen führen kann.

Lösung solcher Konfliktsituationen

Um derartige Konflikte vorzubeugen, müssen die einzelnen Ausrüsterverträge genaue Sonderregelungen enthalten und im Falle eines Vereins- oder Sponsorenwechsels zeitnah angepasst werden.

Ein Beispiel für eine solche vorbeugende Regelung haben der Deutsche Fußballbund (DFB) und der Sportartikelhersteller adidas getroffen. Bis 2006 mussten die Spieler der deutschen Nationalmannschaft Produkte von adidas tragen. Der DFB passte diesen Aspekt kurz darauf aber an und öffnete die Schuh-Auswahl für seine Spieler.

„Adidas wird im Rahmen des neuen Vertragsverhältnisses auch weiterhin die komplette Spiel-, Trainings- und Freizeitbekleidung aller DFB-Auswahlmannschaften stellen sowie Spielerinnen und Spielern der A-, Frauen- und U 21-Nationalmannschaft mit sofortiger Wirkung freie Schuh- und Torwart-Handschuhwahl ermöglichen.“ (DFB-Pressemittelung 2006)

Wichtig: Kommunikation

Die Lösung derartiger Konfliktfälle liegt im Detail. Ausrüster werden immer versuchen, ihre Präsenz bei einem bekannten Athleten auf ein Maximum zu erhöhen. Für den Sportler ist es wichtig, die Interessen seines Ausrüsters zu vertreten, den Verein aber dabei nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Gute rechtliche Beratung beim Vertragsabschluss und eine ehrliche Kommunikation sind dann die Schlüssel zu einer guten Zusammenarbeit mit allen Parteien.

Dieser Beitrag ist der dritte von insgesamt vier Artikeln des ersten Teils unserer neuen Beitragsreihe zum Sportrecht. Der erste Teil unserer Beitragsreihe beschäftigt sich mit Ausrüsterverträgen. Die Artikel des ersten Teils unserer Beitragsreihe werden im Wochentakt jeweils donnerstags um 08:00 Uhr veröffentlicht. 

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