Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Sind die Abofallen endlich am Ende?

Ihr Ansprechpartner
[:de]Es

Wie der Kollege Hansen von FSP Rechtsanwälte berichtet, hat das OLG Frankfurt in einem brandaktuellen Beschluss  dem Landgericht Frankfurt offenbar aufgegeben, die zuvor abgelehnten Anklagen gegen 2 Personen zu verhandeln, denen der Betrieb von so genannten Abofallen vorgeworfen wird.  Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.

Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig sei, werde es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen, erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen.

Man kann nur hoffen, dass der Spuk nun langsam zu einem Ende kommt. Natürlich vor allem, weil mit einer Verurteilung der Täter zahlreiche Betroffene nun vor anwaltlichen Drohschreiben der „Nutzlosbranche“ ihre Ruhe haben. Ein positiver Nebeneffekt wäre allerdings auch, dass der Ruf der Anwaltschaft, der insgesamt durch einzelne schwarze Schafe immer mitleidet, nicht weiter litte.

Nicht zuletzt würde mich ein wenig Ruhe in dem Sektor auch aus einem ganz anderen Grund freuen.  Ich kann das  ganze Zeter und Mordio mittlerweile nicht mehr hören und lesen. „Abofalle“ hat meines Erachtens gute Aussichten darauf, das Unwort des Jahres 2011 zu werden. Langsam könnte sich die deutsche Öffentlichkeit ruhig auch mal wieder anderen Themen widmen. In manchem Straßenkaffee kostet das Kännchen (nur draußen) nämlich mittlerweile 2,80 € (über fünf Mark!) und die Maß auf dem Oktoberfest wird auch jedes Jahr teurer… (la)

[:en]Es

Wie der Kollege Hansen von FSP Rechtsanwälte berichtet, hat das OLG Frankfurt in einem brandaktuellen Beschluss  dem Landgericht Frankfurt offenbar aufgegeben, die zuvor abgelehnten Anklagen gegen 2 Personen zu verhandeln, denen der Betrieb von so genannten Abofallen vorgeworfen wird.  Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.

Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig sei, werde es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen, erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen.

Man kann nur hoffen, dass der Spuk nun langsam zu einem Ende kommt. Natürlich vor allem, weil mit einer Verurteilung der Täter zahlreiche Betroffene nun vor anwaltlichen Drohschreiben der „Nutzlosbranche“ ihre Ruhe haben. Ein positiver Nebeneffekt wäre allerdings auch, dass der Ruf der Anwaltschaft, der insgesamt durch einzelne schwarze Schafe immer mitleidet, nicht weiter litte.

Nicht zuletzt würde mich ein wenig Ruhe in dem Sektor auch aus einem ganz anderen Grund freuen.  Ich kann das  ganze Zeter und Mordio mittlerweile nicht mehr hören und lesen. „Abofalle“ hat meines Erachtens gute Aussichten darauf, das Unwort des Jahres 2011 zu werden. Langsam könnte sich die deutsche Öffentlichkeit ruhig auch mal wieder anderen Themen widmen. In manchem Straßenkaffee kostet das Kännchen (nur draußen) nämlich mittlerweile 2,80 € (über fünf Mark!) und die Maß auf dem Oktoberfest wird auch jedes Jahr teurer… (la)

[:]

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht