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Focus Markenrecht
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Schon wieder: Abmahner gesucht!

Ihr Ansprechpartner

Bereits vor ein paar Tagen berichteten wir über seltsame Post von jemandem, der mit unserer Hilfe anonym abmahnen wollte.

Just, als wir dachten, dass es schlechter nicht geht, erreicht uns letzten Sonntag abend folgene E-Mail:

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,Sehr geehrter Herr xxx,

ich bin zur Zeit gemeinsam mit einem Bekannten in einen Zivilrechtsstreit verwickelt, der sich vor dem LG XXX zuträgt. Wir sind auf der Klägerseite, ich bin selbstverständlich anwaltschaftlich vertreten. Der Rechtsanwalt der Gegenseite ist in XXX niedergelassen. Mein Anwalt in XXX hat mir vertraulich mitgeteilt das der Anwalt der Gegenseite bei den Kollegen im OLG-Bezirk XXX wegen seines standesunwürdigen Auftretens im Schriftverkehr und in Verfahren einschlägig bekannt ist.

Die Schriftsätze dieses gegnerischen Anwaltes, durchsetzt von Rechtschreib- und Grammatikfehlern, enthalten schwerwiegende Beleidigungen und Diskriminierungen vor allem meines beteiligten Bekannten wegen dessen Behinderung. In insgesamt 10 Schriftsätzen findet sich keine einzige rechtliche Ausführung und wird keine einzige Rechtsnorm zitiert.

Ich selbst bin Student der Rechtswissenschaften, im übrigen ein friedliebender Mensch, dem es nie in den Sinn käme, anderen Schaden zuzufügen. Ich bin jetzt aber an einem Punkt angelangt, wo ich erstmals jemanden „eins auswischen“ will, und zwar diesem Anwalt., wofür ich um Verständnis bitte.

Der betreibt eine Internetseite, welche erhebliche Verstöße gegen § 6 TKG und Standesrichtlinien dokumentiert. Diese sind so offensichtlich, daß eine kostenpflichtige Abmahnung nur eine Formalität wäre. Ich habe die Sach- und Rechtslage sogar schon schriftlich zusammengefasst, die entsprechenden Rechtsvorschriften zu den Verstößen habe ich zitiert. Meine Rechtsanwälte in Düren haben mir vertraulich empfohlen, per Internet etwas weiter vor Ort nach einem Rechtsanwalt zu suchen, der eventuell kostenpflichtig abmahnt.

Mein Problem ist, daß ich selbst nicht abmahnungsberechtigt bin und auf denAnwaltskosten für eine Abmahnung sitzen bliebe. Könnten Sie eventuellabmahnen, vorausgesetzt, daß sie als Mitbewerber gelten und als solcher für eine Abmahnung die Anwaltskosten in Rechnung stellen dürfen ?

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie sind bei uns natürlich goldrichtig. Das Verschicken von Abmahnschreiben bereitet uns das reinste Vergnügen, insbesondere, wenn es dazu dient, anderen eins „auszuwischen“. Da macht es auch nichts, dass die Sache zweifelhaft ist. Noch großartiger ist es natürlich, wenn der Betreffende ein Kollege ist und der Abmahnende ein Jura-Student. Da halten wir gerne her.

Herrlich ist, dass Sie uns damit nicht nur eine Lizenz zum Gelddrucken ausstellen, da Sie die „entsprechenden Rechtsvorschriften“ schon zusammengestellt und somit die Arbeit anscheinend schon gemacht haben, sondern auch gleich die moralische Rechtfertigung für das Vorgehen mitliefern: Beleidigungen des Gegners und Schreibfehler in Schriftsätzen!! Innerhalb der Anwaltschaft kommt ein solches Verhalten zwar fast nie vor, umsomehr muss man aber hart durchgreifen, wenn es doch einmal passiert.

Ein kleiner Wermutstropfen verbleibt jedoch. Uns missfällt, dass es der heutigen Juristenausbildung offenbar nicht gelingt, in adäquater Weise an die Berufspraxis heranzuführen. Denn ein echter Schmier- und Winkeladvokat bzw. der, der mal einer werden will, schnappt sich doch gleich selbst den Griffel und fälscht den Briefkopf entsprechend um sich selbst zum benötigten Anwalt zu machen. Merkt doch keiner. Und wenn doch, es war ja für einen guten Zweck…

Mit freundlichen Grüßen…

Merke: Der Markt für Abmahnungen wächst. Das freut nicht nur die Anwälte, sondern auch die Jurastudenten.

(la)

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