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Preiswerbung von "Abo-Fallen" untersagt

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Die Wettbewerbszentrale meldet, dass das Landgericht Berlin einem Betreiber der meist als „Abo-Fallen“ bezeichneten Internetseiten die konkrete Preiswerbung verboten hat (Urteil v. 15.06.2007 Az. 96 O 21/07). Die Gestaltung der Seite „lebensprognose.com“ verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, weil die Grundsätze von „Preisklarheit und Preiswahrheit“ verletzt seien.

Das Urteil verbietet den Diensteanbeitern allerdings nicht den kompletten Betrieb, sondern lediglich die konkrete Gestaltung der Seite. Nutzer, die sich im Internet bei „Gratis-SMS“-Diensten oder irgendwelchen lustigen „Tests“, Lebenserwartungsrechnern und Ähnlichem anmelden, müssen wissen, dass Sie bei klaren Angaben auf der Seite einen gültigen Vertrag schließen. Es ist zu beobachten, dass die Seiten immer deutlicher auch auf die Kostenpflichtigkeit und die Rechte des Verbrauchers hinweisen. (zie)

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PM der Wettbewerbszentrale

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