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Fake News: Google entfernt mehrere Internetseiten eines bekannten Wirtschaftsmagazins aus dem Suchindex

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Google Suchergebnis entfernen
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Google diskriminiert bei der Löschung rechtswidriger Suchergebnisse aus dem Index, obwohl man das vielleicht meinen könnte, nicht.

Google beachtet deutsche Urteile

Das US-amerikanische Unternehmen hält sich – wenn man als Anspruchsinhaber richtig vorgeht – in der Regel an deutsche Gesetze und Gerichtsentscheidungen, egal wer auf der einen Seite von der Äußerung betroffen und wer diese auf der anderen Seite verbreitet. Google tut dies sogar teilweise so vorbildlich, dass deutsche Medien sich davon noch eine Scheibe abschneiden könnten.

Google löscht Seiten eines bekannten deutschen Magazins aus dem Index

Mit E-Mail vom heutigen Tage hat uns Google darüber in Kenntnis gesetzt, dass es mehrere Internetseiten eines bekannten, wöchentlich erscheinenden deutschen Wirtschaftsmagazins aus dem Suchindex entfernt hat. Der Entfernung vorausgegangen war ein Rechtsstreit, den wir für eine Mandantin vor dem Landgericht München I erfolgreich geführt hatten. Die zuständige Kammer hatte die Publikation dazu verurteilt, bestimmte Äußerungen in ihrer Berichterstattung zu unterlassen.

Bekanntes deutsches Magazin kommt Gerichtsentscheidung nicht nach

Aus hier nicht nachvollziehbaren Gründen, kam das Magazin der richterlichen Anordnung jedoch nicht nach. Dies hat zur Folge, dass nicht nur der ursprüngliche Artikel unverändert auf der Internetseite des Magazins abrufbar ist, sondern natürlich auch, dass dieser bei Eingabe bestimmter Suchworte in den Google-Suchergebnissen auftauchte. Von dem Umstand, dass der von dem Medium später zu zahlende Schadensersatz mit jedem Tag höher wird, an dem der rechtswidrige Beitrag Abruf ist, hat der Gläubiger oft nicht viel, da sich ein Rufschaden meist ohnehin nicht beziffern lässt. Es ist also regelmäßig schnelles Handeln gefragt.

Google Sucherergebnis löschen – Aber richtig!

Den Betroffenen von unwahrer Berichterstattung stört heutzutage oft nicht der jeweilige Beitrag als solcher, sondern das entsprechende Google-Suchergebnis und das in diesem Zusammenhang eingeblendete so genannte „Snippet“, also die Kurzvorschau des Beitrags. Insbesondere dann, wenn gerichtliche Maßnahmen notwendig werden, ist die richtige Vorgehensweise von großer Wichtigkeit. Denn nur wenn die richtige Rechtsgrundlage und das richtige Vorgehen gewählt werden, funktioniert das Google -Sucherergebnis-Löschen aus dem Index auch tatsächlich vollständig.

Wie Sie hier Überraschungen vermeiden können, lesen Sie in unserem Beitrag „Google-Suchergebnisse entfernen, aber richtig!„.

Falls auch Sie von rechtswidrigen Suchergebnissen in Suchmaschinen wie Google betroffen sind, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir finden die für Sie passende Lösung für rechtswidrige Google-Suchergebnisse.

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