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Focus Markenrecht
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…Markeninhaber sein dagegen sehr

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Der aktuellen Presse ist zu entnehmen, dass die Reissdorf Brauerei über „Marketing-Vorschläge“ treuer Kunden nicht sonderlich erfreut ist.

Zwei treue Reissdorf-Fans haben dem Bericht zufolge Fanartikel entworfen und diese der Brauerei vorgestellt. Es handele sich um eine Kronkorkenkette, angefertigt aus alten Reissdorf-Kronkorken und eine Bierkiepe, auf der ein 5-Liter Fässchen sowie Gläser Platz finden. Die Brauerei teile den Enthusiasmus der Fans nicht und habe sie wegen der Verwendung der markenrechtlich geschützten Embleme abgemahnt.

Diese Geschichte stößt auf Empörung. Die Inanspruchnahme treuer Fans, die lediglich „Fan-Produkte“ gebastelt haben wird als unverhältnismäßig und unnötig wahrgenommen. Bevor man seinen Emotionen freien Lauf lässt, sollte man allerdings auch über die Interessenlage des Unternehmens nachdenken.

Die Brauerei ist Inhaberin diverser Marken, die sich einer großen Beliebtheit und Bekanntheit erfreuen. Mit diesen Marken sollte die Brauerei so umgehen, wie auch mit anderen wertvollen Gegenständen. Sie sollte sie pfleglich behandeln und vor schädigenden äußeren Einflüssen schützen. An dieser Stelle muss klargestellt werden, dass Marken sehr empfindlich reagieren, wenn sie durch andere als den Inhaber benutzt werden. Sie können hierdurch schnell an Kontur verlieren und im Wert unwiederbringlich beeinträchtigt werden.

Der Markeninhaber sollte also stets darauf erpicht sein, die Marken vor diesen schädigenden Einflüssen zu schützen und gleichzeitig für ein stetes Wachstum der Marke zu sorgen. Dies macht er insbesondere, indem er unberechtigten Dritten die Nutzung der Marke verbieten lässt. Vor diesem Hintergrund ist die Reaktion der Brauerei verständlich.

Man stellt sich dennoch die Frage, wie die Reaktion rechtlich zu begründen ist und zudem – unabhängig von rechtlichen Asprekten – notwendig war.

Es kann vorliegend – mangels ausreichender Fakten in dem erwähnten Artikel – nicht geprüft werden, ob ein Anspruch auf Unterlassung besteht. Das Markenrecht ist nämlich nicht immer dann verletzt, wenn einfach nur die Marke eines Dritten verwendet wird. Es müssen noch weitere Umstände hinzukommen, die aus dem legalen Handeln ein illegales Treiben werden lässt.

Ungeachtet der rechtlichen Probleme erscheint das Handeln der Brauerei jedoch aus marketingtechnischer Sicht ungeschickt. Marken hegt und pflegt man nämlich nicht nur, indem man sie vor der unberechtigten Nutzung durch Dritte schützt. Man lässt Marken auch dann aufblühen, wenn man sie Sympathie und Kundennähe ausstrahlen lässt. Auf dieser Grundlage können oft – unabhängig von der rechtlichen Bewertung – auch ohne Abmahnung konstruktive Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden.

Ich hoffe für alle Beteiligten, dass diese sich abseits des rechtlichen Weges einigen können. (ro)

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