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LG Düsseldorf verhandelt über Kartell-Sammelklage

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Die belgische Aktiengesellschaft „Cartel Damgage Claims“ (CDC) hat sechs führende Zementhersteller auf Schadensersatz verklagt. Happig ist die Gesamtforderung von 115 Millionen Euro Mindestschaden allemal. Interessant ist aber vor allem, dass sich die CDC die Ansprüche von 29 mittelständischen Betrieben, die angeblich durch das Zementkartell geschädigt wurden weil sie jahrelang zu hohe Preise zahlten, hat abreten lassen und sie nun gebündelt geltend macht. Das kann man als Sammelklage bezeichnen, die dem deutschen Prozessrecht bislang eher fremd war, weil es keine „Gruppenbetroffenheit“ kennt.
Die EU-Kommissarin Neelie Kroes will die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Privater gegen Preis- und Gebietskartelle stärken und unterstützt derartige Bestrebungen. Auch im deutschen Kartellrecht wurden die Hürden für die Durchsetzung privater Schadensersatzansprüche mit der GWB-Novelle (insbesondere § 33) abgebaut.
Das Düsseldorfer Landgericht soll laut Handelsblatt am heutigen ersten Verhandlungstag allerdings Zweifel geäußert haben, ob die neuen Regelungen rückwirkend anwendbar sind. Nach Auffassung von CDC kommt es darauf aber auch nicht an, weil die Ansprüche auch vor der GWB-Novelle bestanden hätten.
Scharf angegriffen wurde seitens der Anwälte der Zementhersteller das Konzept von CDC, aus abgetretenem Recht zu klagen: Letztlich handele es sich beim Aufkaufen der Ansprüche um eine Inkasso- Konzeption, die gegen Standesrecht der Rechtsberater verstoße. Die CDC mit Sitz in Brüssel verfolge fremde rechtliche Interessen und lasse sich dafür „fürstlich belohnen“. Die Abtretung der Forderungen sei nur eine Tarnung.

RA David Ziegelmayer

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