Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Abmahnung wegen Jubelpose?

Ihr Ansprechpartner

Der Kollege Thomas Felchner macht heute auf eine interessante Markeneintragung aufmerksam. Anmelder der links ersichtlichen Pose als EU-Marke ist kein geringerer als der Sprintstar “Usain St. Leo Bolt”.

Wikipedia weiss das Folgede über Usain Bolt und seine „Markenzeichen“:

Usain Bolt ist für seine Inszenierung vor dem Start und nach seinen Siegen bekannt. Als berühmteste Pose gilt die je nach Interpretation als „Bogenschütze“ oder „Sterndeuter“ ausgelegte Bewegung. Weitere Showeinlagen waren zum Beispiel die Liegestützen nach seinem 200-Meter-Sieg in London oder diverse Tänze und pantomimische Darstellungen. Nachdem er seine Füße in die Startblöcke gestellt hat, bekreuzigt er sich außerdem stets und auch ein Fingerzeig zum Himmel gehört zum festen Ritual. Bei den Olympischen Spielen 2008 sorgte er für Aufregung, als er im 100-Meter-Finale schon nach 80 Metern das Tempo verlangsamte, sich umdrehte um sich dann mit der Hand auf die Brust zu klopfen. Zudem hatten sich seine Schnürsenkel geöffnet und sein Schuh war somit über weite Teile der Strecke offen. Aufgrund seiner Jubelpose während des Rennens mahnte ihn der Präsident des IOC Jacques Rogge zu mehr Respekt für seine Gegner.

Die Marke genießt u.a. Schutz für Brillen, Uhren, Papierprodukte, Bekleidung und Spiele und kann hier im Register eingesehen werden.

Vorsichtiger jubeln

Manch Fussballspieler sollte nun mit bestimmten Posen vorsichtiger sein. Ab jetzt droht nicht nur Ärger vom DFB wegen  exzessiven Jubels. Auch Usain Bolt könnte sich mit einer Abmahnung melden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Inanspruchnahme aus der Marke wäre allerdings deren „markenmäßige“ also produkthinweisende Benutzung. Und eine solche wäre auf dem Fussballplatz eher zweifelhaft. (la)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht