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Kill-Switch – das ägyptische Modell als Wegweiser?

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Die Welt war verblüfft, wie schnell und einfach das ägyptische Mubarak-Regime zur Vermeidung weiterer Kommunikation der Aufbegehrenden das Internet und das Mobilfunknetz ausschalten konnte.

Provider wie O2 hatten sich vertraglich verpflichtet, auf Befehl des Regimes die Netze zu kappen. Der Befehl erfolgte, die Provider gehorchten entsprechend ihren Vertragspflichten und ein ganzes Land war in seiner Kommunikation lahm gelegt.

Eine Szenario, dass man sich in Deutschland nicht vorstellen kann?

Während man aus dem Nachbarland Österreich und verstärkt aus den USA schon offizielle Rufe nach der Etablierung eines Kill-Switch wahrnehmen kann, gibt es auch in Deutschland eine landesgesetzliche Gesetzesinitiative, die in diesem Zusammenhang aufhorchen lässt. Nach dieser Gesetzesinitiative soll es künftig möglich sein, das Handynetz im Falle einer terroristischen Bedrohung abschalten zu lassen. Hierdurch soll verhindert werden, dass eine Bombe durch die Nutzung eines Mobiltelefons ferngezündet wird.

Der Rheinland-Pfälzische Ministerrat hat im August 2010 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes eingebracht. Dieser sieht vor allem neue Ermächtigungen für Polizeibehörden vor. Als Schwerpunkt wird benannt:

„5. Die Polizei wird zur Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation ermächtigt, um dadurch in besonderen Gefahrenlagen besonders wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben oder Freiheit einer Person effektiv schützen zu können. Wie zum Beispiel bei den Anschlägen in Madrid 2004, bei denen Bomben ferngesteuert über ein Mobilfunkgerät gezündet wurden. Diese Maßnahme setzt grundsätzlich eine richterliche Anordnung voraus.“

Eine solche Reglung würde jedoch nur für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz gelten und die Behörden nur ermächtigen bei einer „im einzelnen Fall bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.

Zumindest auf Bundesebene ist die Einführung eines echten Kill-Switch nicht geplant.

Im Ergebnis bleibt die Erkenntnis, dass das scheinbar unzähmbare Internet aufgrund von Knebelverträgen, deren Zustandekommen durch die Profitsucht der großen Mobilfunkanbieter offensichtlich begünstigt wird, im Handumdrehen nicht nur gezähmt, sondern vollkommen abgeschaltet werden kann.  Dass ein solches Szenario künftig aber nicht nur in Diktaturen, sondern auch in Demokratien aufgrund entsprechender gesetzlicher statt vertraglicher Regelung Realität werden könnte, zeigen die Initiativen in Österreich und vielleicht sogar in den USA. (ha)

(Bild: © Zharastudio – Fotolia.com)

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kann wegen Terrorgefahr nicht chattenDie Welt war verblüfft, wie schnell und einfach das ägyptische Mubarak-Regime zur Vermeidung weiterer Kommunikation der Aufbegehrenden das Internet und das Mobilfunknetz ausschalten konnte.

Provider wie O2 hatten sich vertraglich verpflichtet, auf Befehl des Regimes die Netze zu kappen. Der Befehl erfolgte, die Provider gehorchten entsprechend ihren Vertragspflichten und ein ganzes Land war in seiner Kommunikation lahm gelegt.

Eine Szenario, dass man sich in Deutschland nicht vorstellen kann?

Während man aus dem Nachbarland Österreich und verstärkt aus den USA schon offizielle Rufe nach der Etablierung eines Kill-Switch wahrnehmen kann, gibt es auch in Deutschland eine landesgesetzliche Gesetzesinitiative, die in diesem Zusammenhang aufhorchen lässt. Nach dieser Gesetzesinitiative soll es künftig möglich sein, das Handynetz im Falle einer terroristischen Bedrohung abschalten zu lassen. Hierdurch soll verhindert werden, dass eine Bombe durch die Nutzung eines Mobiltelefons ferngezündet wird.

Der Rheinland-Pfälzische Ministerrat hat im August 2010 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes eingebracht. Dieser sieht vor allem neue Ermächtigungen für Polizeibehörden vor. Als Schwerpunkt wird benannt:

„5. Die Polizei wird zur Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation ermächtigt, um dadurch in besonderen Gefahrenlagen besonders wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben oder Freiheit einer Person effektiv schützen zu können. Wie zum Beispiel bei den Anschlägen in Madrid 2004, bei denen Bomben ferngesteuert über ein Mobilfunkgerät gezündet wurden. Diese Maßnahme setzt grundsätzlich eine richterliche Anordnung voraus.“

Eine solche Reglung würde jedoch nur für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz gelten und die Behörden nur ermächtigen bei einer „im einzelnen Fall bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.

Zumindest auf Bundesebene ist die Einführung eines echten Kill-Switch nicht geplant.

Im Ergebnis bleibt die Erkenntnis, dass das scheinbar unzähmbare Internet aufgrund von Knebelverträgen, deren Zustandekommen durch die Profitsucht der großen Mobilfunkanbieter offensichtlich begünstigt wird, im Handumdrehen nicht nur gezähmt, sondern vollkommen abgeschaltet werden kann.  Dass ein solches Szenario künftig aber nicht nur in Diktaturen, sondern auch in Demokratien aufgrund entsprechender gesetzlicher statt vertraglicher Regelung Realität werden könnte, zeigen die Initiativen in Österreich und vielleicht sogar in den USA. (ha)

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