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Internet soll vergesslich werden

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In der Europäsichen Union wird nach einem Bericht von Spiegel Online für Daten, die über das Internet abrufbar sind, ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert:

„Ich trete für das Recht jedes Einzelnen ein, jederzeit auf seine Daten zuzugreifen und sie auch löschen zu können“, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding im November des vergangenen Jahres. Sie arbeitet derzeit mit mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament an einem modernen Datenschutzrecht. Die Nutzer sollen mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Bisher ist dabei allerdings vor allem von sozialen Netzwerken die Rede – und nicht von Google oder Zeitungsarchiven. Noch wird die Pressefreiheit in der Diskussion nicht angetastet.“

Aktuelles Anschauungsmaterial, an dem man die Problematik sezieren kann, bietet der Fall eines spanischen Arztes: Dieser befand sich in einem Strafverfahren wegen einer fehlgelaufenen Schönheits-Brust-Operation. 1991 veröffentlichte die spanische Zeitung „El País“ einen Artikel darüber. Der Arzt wurde freigesprochen, der Artikel ist aber noch immer über Google in den Online-Zeitungsarchiven zu finden. Der Arzt wollte Google zur Löschung des Links zwingen. Das angerufene spanische Gericht erwäge eine Vorlage der Frage zum EuGH, ob ein solches Recht besteht.

Die Rechtslage in Deutschland ist seit einem BGH-Urteil aus 2009, über das wir ausführlich berichteten, eindeutig: Das Bereithalten von Äußerungen in Online-Archiven ist zulässig, wenn diese zum ursprünglichen Veröffentlichungszeitpunkt zulässig waren.

Die Thematik ist nun auch in der Politk angekommen und wird sich möglicherweise eines Tages zu einer Verschärfung der Datenschutzbestimmungen führen. Gut gemeinte Versuche wie der eines digitalen Radiergummis sind bereits in einem frühen Stadium gescheitert. Technische Lösungen für diese Problematik scheinen angesichts der Funktionsweise des Internets schwer denkbar. Ein – wie auch immer augestalteter – Anspruch auf Löschung von Daten, der Beseitung von Links etc. gegen Betreiber von Suchmaschinen, Datenbanken, sonstiger Plattformen, Webseiten etc. wäre daher eine Alternative, die mehr Erfolg verspräche. (ca)

(Bild: © adampauli – Fotolia.com)

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Bald ein Relikt der Vergangenheit?e

In der Europäsichen Union wird nach einem Bericht von Spiegel Online für Daten, die über das Internet abrufbar sind, ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert:

„Ich trete für das Recht jedes Einzelnen ein, jederzeit auf seine Daten zuzugreifen und sie auch löschen zu können“, sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding im November des vergangenen Jahres. Sie arbeitet derzeit mit mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament an einem modernen Datenschutzrecht. Die Nutzer sollen mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Bisher ist dabei allerdings vor allem von sozialen Netzwerken die Rede – und nicht von Google oder Zeitungsarchiven. Noch wird die Pressefreiheit in der Diskussion nicht angetastet.“

Aktuelles Anschauungsmaterial, an dem man die Problematik sezieren kann, bietet der Fall eines spanischen Arztes: Dieser befand sich in einem Strafverfahren wegen einer fehlgelaufenen Schönheits-Brust-Operation. 1991 veröffentlichte die spanische Zeitung „El País“ einen Artikel darüber. Der Arzt wurde freigesprochen, der Artikel ist aber noch immer über Google in den Online-Zeitungsarchiven zu finden. Der Arzt wollte Google zur Löschung des Links zwingen. Das angerufene spanische Gericht erwäge eine Vorlage der Frage zum EuGH, ob ein solches Recht besteht.

Die Rechtslage in Deutschland ist seit einem BGH-Urteil aus 2009, über das wir ausführlich berichteten, eindeutig: Das Bereithalten von Äußerungen in Online-Archiven ist zulässig, wenn diese zum ursprünglichen Veröffentlichungszeitpunkt zulässig waren.

Die Thematik ist nun auch in der Politk angekommen und wird sich möglicherweise eines Tages zu einer Verschärfung der Datenschutzbestimmungen führen. Gut gemeinte Versuche wie der eines digitalen Radiergummis sind bereits in einem frühen Stadium gescheitert. Technische Lösungen für diese Problematik scheinen angesichts der Funktionsweise des Internets schwer denkbar. Ein – wie auch immer augestalteter – Anspruch auf Löschung von Daten, der Beseitung von Links etc. gegen Betreiber von Suchmaschinen, Datenbanken, sonstiger Plattformen, Webseiten etc. wäre daher eine Alternative, die mehr Erfolg verspräche. (ca)

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