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Focus Markenrecht
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In der Höhle des Löwen

Ihr Ansprechpartner

Oft  hört man von Schreiben der so genannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“.

Die “Gewerbeauskunft-Zentrale” ist ein Angebot im Internet, bei dem sich Unternehmen eintragen lassen können, um gefunden zu werden. Unternehmen werden dabei u.a. per Post angeschrieben mit einem Formular, mit dem ein Auftrag erteilt werden kann. Im Kern geht es bei den Formularen um den Vorwurf, dass sie jedenfalls den Eindruck eines amtlichen Schreibens erwecken und nicht klar stellen, dass man einen (teuren) Vertrag abschließt. Umstritten ist seit je her, ob hier überhaupt ein Vertrag zu Stande kommt oder ggfs. eine Anfechtung wegen Täuschung in Betracht zu ziehen ist.

Was wir nicht für möglich gehalten hatten, passierte vor ca. 2 Wochen. Unsere Kanzlei erhielt ebenfalls eines der berüchtigten Schreiben.

Adressiert ist das Schreiben an die „(alte) Firma Lampmann, Behn & Rosenbaum“. Uns stellt sich die Frage, ob das Schreiben auch verschickt worden wäre, wenn die Worte Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltskanzlei im Datenbestand aufgetaucht wären. Wahrscheinlich nicht. Denn man schreibt vermutlich lieber „Schwächere“, also im Zweifel rechtlich unerfahrenene Adressaten an.

Falls Sie ebenfalls ein solche Schreiben erhalten sollten, tun Sie es uns nach: Unterschreiben Sie nichts! Falls jemand in Ihrem Unternehmen bereits (aus Versehen) eine Unterschrift geleistet haben sollte, sind beim Kollegen Ferner weitergehende Informationen zu finden. (la)

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