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Facebook – Keine Werbung auf Gewalt- und Pornoseiten

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Vor einigen Tagen wurde in der Presse (z.B. hier, hier, hier) berichtet, dass Facebook keine Werbung mehr auf „Gewalt- und Pornoseiten“ einstelle. Ziel der Aktion sei es unter anderem, Menschen und Marken vor bestimmten Inhalten zu schützen. Das ist gar nicht so einfach zu verstehen.

Welcher Mensch und welche Marke wird vor wem geschützt?

Es sollen wohl kaum die Menschen geschützt werden, die sich auf den Gewalt- und Pornoseiten tummeln und dort auf Facebook-Werbung treffen. Obwohl Facebook-Werbung auf diesen Seiten für die Nutzer sicherlich störend ist. Eine Schutzbedürftigkeit ist jedoch nicht ersichtlich. Marken fehlen gewisse Grundvoraussetzungen zur Internetnutzung (frei nach dem Motto: keine Brille ohne Ohren) und sind deshalb -zumindest nach dem Kenntnisstand der Autorin- keine Nutzer von Gewalt- und Pornoseiten.

Wir müssen also die Perspektive wechseln.

Facebook selbst nutzt Menschen und Marken, um damit Werbung zu machen. Die Konstellationen sind vielfältig denkbar und für uns Außenstehende nicht überschaubar. Weder der private Facebook-Nutzer noch der unternehmerische Nutzer weiß genau, wo seine auf Facebook hinterlegten Inhalte im Netz auftauchen könnten. Wer als Unternehmer Werbung für sich, seine Produkte oder Marken machen möchte hat auch keine genaue Kenntnis, in welcher Form und in welchem Umfeld die Werbung durch Facebook platziert wird.

Das Ziel „Menschen und Marken“ vor Inhalten schützen zu wollen lässt in diesem Zusammenhang auf ein ganz anderes Problem schließen, dessen sich viele Unternehmer nicht bewusst sind.

Meine Marke auf einer Pornoseite. Ist das schlimm?

Zum einen ist es möglich, dass die Werbung mit der eigenen guten Marke in einem Umfeld erscheint, das der Marke nicht gerecht wird. Der Unternehmer wird nicht erfreut sein, seine Markenprodukte oder sein Unternehmen mit untadeligem Ruf auf „Gewalt- oder Pornoseiten“ beworben zu sehen. Das kann konnte aber passieren. Das Image der Marke oder des Unternehmens leidet natürlich bei einer solch fehlplatzierten Werbung. Diese Problem scheint bei Facebook-Werbung nun gelöst. Wer allerdings über Affiliate-Programme wirbt sollte das Thema weiterhin im Auge behalten – in diesem Bereich kann es zu ähnlichen Konstellationen kommen.

Meine Marke auf einer Seite mit rechtswidrigen Inhalten. Und dann?

Erscheint die Werbung für die Marke oder das Unternehmen nicht nur auf einer thematisch missliebigen Seite sondern zudem auch noch auf einer Seite mit einem rechtswidrigen Angebot, dann könnte das noch andere Konsequenzen haben.

Wir haben bereits Diskussionen der Rechtsgelehrten erlebt, in denen die Frage gestellt wurde, ob sich der Werbende eventuell selber strafbar macht, wenn er das strafbare Handeln des Seitenbetreibers durch seine Werbung finanziell unterstützt. Gibt es Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüche, wenn der Werbende z.B. unmittelbar neben beleidigenden Inhalten aufgeführt wird?!

Handelt es sich bei dem Internetangebot um eine rein werbefinanzierte Seite, dann sind diese Gedanken sehr interessant! Wir gehen davon aus, dass sich in diesem Bereich noch einiges tun wird. Insbesondere dann, wenn die Anbieter der rechtswidrigen Inhalte nicht nach deutschem Recht zu fassen sind.

Fazit

Wer über Facebook, Affiliate-Programme oder ähnliches Werbung auf Seiten platziert, die ihm nicht bekannt sind geht das Risiko ein, das Image seines Unternehmens und seiner Marken zu beschädigen. Desweiteren besteht die Gefahr, dass die Werbetreibenden irgendwann rechtlich in die Verantwortung gezogen werden – die Diskussionen werden schon geführt, es traut sich (nach unserem Wissensstand) nur noch niemand an den Braten. (ro)

Bild: © rangizzz – Fotolia.com

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