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Vergleichsportale sind eine praktische Sache. Ob Krankenkasse, Hotel oder Restaurant: man stöbert durch die Angebote und vergleicht Preis, Leistung und Bewertung. Und seit 2007 ist so ein Vergleich auch für Ärzte möglich: JAMEDA.
Unser LHR-Ratgeber JAMEDA beantwortet unter anderem die folgenden 10 Fragen:
- Kann man sein Jameda-Profil löschen lassen?
- Sind anonyme Bewertungen erlaubt?
- Darf der Arzt Bewertungen (öffentlich) kommentieren?
- Wann muss eine Bewertung durch Jameda gelöscht werden?
- Ab wann haftet Jameda für negative Bewertungen?
- Kann man auch nur die Note der Jameda-Bewertung löschen lassen?
- Wie geht man erfolgreich gegen eine Jameda-Bewertung vor?
- Muss Jameda auch die Anwaltskosten übernehmen?
- Ich möchte meine Bewertung löschen lassen. Muss ich einen Anwalt einschalten?
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?