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Kontaktieren Sie unsBeschluss
Bei einem Beschluss handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung, welche von Urteilen (s. Urteil) oder Verfügungen (s. Verfügungen) abzugrenzen ist. Ein Beschluss enthält lediglich einen Tenor (s. Tenor). Entscheidungsgründe oder den ermittelten Sachverhalt sucht man vergeblich.
Beschlüsse ergehen dann, wenn eine mündliche Verhandlung nicht von Nöten ist und das Gericht allein aufgrund der Aktenlage entscheidet. Einstweilige Rechtsschutzverfahren werden bspw. in der Regel durch Beschlüsse entschieden.