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Kontaktieren Sie unsAbtretung
Bei der Abtretung (auch Zession genannt) handelt es sich laut der gesetzlichen Definition um die vertragliche Übertragung einer Forderung. Der Erwerber der Forderung tritt demnach an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers. In gewissen Fällen kann die Abtretung auch kraft Gesetz (cessio legis) oder per Hoheitsakt erfolgen.
Die Abtretung von Forderungen dient zumeist der Sicherung von Krediten. Sie kann hingegen aber auch als Zahlungsmittel genutzt werden.