Rechtsanwälte LHR
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Was ist die Leermedienabgabe?
Bei der Leermedienabgabe handelt es sich um eine Vergütung von Urhebern. Es ist grundsätzlich erlaubt Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzufertigen. Um den Urhebern dennoch eine Vergütung zukommen zu lassen, zahlen die Käufer von Leermedien, wie bspw. CD-Rohlingen, diese Vergütung, welche in dem Preis eines Leermediums enthalten ist.
Unsere Leistungen zum Thema Leermedienabgabe
- Verhinderung aktueller und zukünftiger Angriffe auf Ihr Urheberrecht (Fotos und Bilder; Musik und Filme)
- Verfolgung von Verstößen gegen Ihre Rechte als Urheber
- Erstreiten von Schadensersatzansprüchen bei unzulässiger Verwendung
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Abmahnung des Verletzers
- Außergerichtliche & gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Unterstützung bei der Vermarktung Ihres Urheberrechts
- Unterstützung bei der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen)
Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht
2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage
Schon die erste Auflage ist bei so manchem Kollegen und dem ein oder anderen Richtertisch gesichtet worden.
Das große Interesse hat uns motiviert, eine zweite Auflage herauszugeben.
Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.
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