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Focus Markenrecht
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Zur Konzentrationsmaxime im Patentrecht

Konzentrationsmaxime Patentrecht
Photo by Frederik Lipfert on Unsplash

Irgendjemand hat mal gesagt, wir lebten nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einem Rechtswegestaat. Gemeint ist: Um zu seinem Recht zu kommen, muss man aktiv werden. Es braucht ein geregeltes Verfahren. Dessen Gestaltung ist manchmal genauso wichtig wie die Rechtsgüter, um die es eigentlich geht.

Verfahren sollen gebündelt werden

So etwa im Patentrecht. Hier gilt die so genannte Konzentrationsmaxime. § 145 PatG besagt, dass bei bereits erhobener Klage auf Unterlassung nach § 139 PatG nur dann eine weitere Klage erhoben werden darf, wenn es nicht möglich war, „auch dieses Patent in dem früheren Rechtsstreit geltend zu machen“. Heißt: Die Verfahren sollen gebündelt werden und nicht in zig Einzelverfahren in grundsätzlich gleicher Sache ausufern.

Streit um Mobilfunkstandards

Genau das hat im Fall zweier Konzerne den Anschein, die sich um Patente im Bereich der Mobilfunkstandards 4G und 5G streiten, denn immerhin sind hier mehrere Verfahren bei unterschiedlichen Landgerichten anhängig. Als es nun zu einem neuen Prozess vor dem LG München kam, beantragte die Beklagte die Abweisung der Klage wegen Unzulässigkeit nach § 145 PatG. Es gehe hier schließlich um Handlungen, die bereits Gegenstand der laufenden Verfahren seien.

LG München: Einzelheiten noch unklar, Entscheidung vertagt

Doch das LG München zierte sich, über den Einwand zu entscheiden. Es sei jetzt noch nicht an der Zeit, die etwaige Unzulässigkeit festzustellen, weil und soweit eben noch nicht klar sei, worum es in dem neuen Verfahren geht, weil „zahlreiche technische Details eine Rolle spielen (können), die jedoch erst zu gegebener Zeit, später, von der Kammer hinreichend beurteilt werden können“ (LG München, Beschluss vom 12.10.2022, Az.: 21 O 513/22 und 21 O 515/22). Über den Einwand wird nun nach dem Haupttermin, der am 15.3.2023 angesetzt ist, zu entscheiden sein, wenn alle Einzelheiten geklärt sind.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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