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XING-Abmahnung: Der (unzulässige) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist da

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xingabmahnungEs schwappt eine neue „Abmahnwelle“ durchs Netz. Diesmal trifft es allerdings nicht kleine Onlinehändler oder jugendliche Filesharer.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Winter (den Namen darf man mittlerweile nennen, da der „gemütliche Advokat“ sich zwischenzeitlich gegenüber der FAZ („Ein Gespräch mit dem Abmahn-Anwalt“) geoutet hat) mahnt fleißig Rechtsanwaltskollegen ab, die seiner Ansicht nach auf der XING-Plattform kein ausreichendes Impressum bereithalten. Wir berichteten.

Einem von den abgemahnten Rechtsanwälten ist am 18.2.2014 offenbar tatsächlich ein entsprechender Antrag auf einstweilige Verfügung zugegangen. Der Antrag ist hier abrufbar.

Das angerufene LG München II hat die Verfügung – wie sonst, wenn ein Gericht den Verfügungsantrag für unproblematisch hält – allerdings nicht sofort erlassen, sondern eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das geschieht gewöhnlich, wenn der Antrag zwar nicht ohne weiteres begründet aber auch nicht so abwegig ist, dass man ihn im Beschlusswege zurückweisen könnte. Es bleibt also spannend.

Wenigstens so einigermaßen. Denn der Verfügungsantrag von Herrn Winter, der unter anderem die Domain „www.fuehrerscheinretter.de“ betreibt und sich laut seiner „Homepage“ – vornehmlich im Verkehrsrecht betätigt, ist unzulässig. Er lautet:

„…zu unterlassen, bei XING kein Impressum vorzuhalten.“

Ein solcher Antrag ist in mehrfacher Hinsicht mangelhaft, unbestimmt und unzulässig, da letztlich nicht vollstreckbar.

Herr Winter rechtfertigt sein Vorgehen gegenüber der FAZ unter anderem mit der Feststellung: „Ich selbst stehe auch Tag für Tag auf dem Prüfstand.“ Mit welchen Ergebnissen die täglichen Proben ausgehen, teilt er nicht mit. (la)

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