Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Wenn man schon nicht abmahnen kann… einfach drohen!

Ihr Ansprechpartner
Seit Mitte der Woche erreichen unsere Kanzlei Hilferufe von eBay-Verkäufern im Bekleidungsbereich, die merkwürdige Anwaltspost erhalten haben und glauben, es handele sich um eine Abmahnung.

Der Anwalt behauptet in seinen weitgehend gleichlautenden Schreiben, eine ehemalige Käuferin der Betroffenen zu vertreten, die vergeblich versucht habe, bezüglich des getätigten Kaufs den Widerruf zu erklären. Die Angebote seien so zahl- und umfangreich, dass von einem unternehmerischen Handeln auszugehen sei, so dass Informations- und Belehrungspflichten einzuhalten seien.

Die Werbung der Verkäufer mit Markennamen wie z.B. Escada, Chanel, Hermes, Dolce & Gabana und Moschino sei rechtswidrig. Zudem werde bezweifelt, dass eine „Gewerbeerlaubnis für die genehmigungspflichtige Tätigkeit“ vorliege. Auch verschafften sich die Betroffenen Steuervorteile durch eine Gewerbe- und Einkommensteuerverkürzung.

Der Drohbrief findet seinen Höhepunkt in der Feststellung, dass „die Streitwerte die durch jeden einzelnen von Ihnen begangenen Rechtsverstoß und jede vergangene Transaktion auf eine Summe, die leicht über EUR 250.000,00 liegen“ können.

Dem Betroffenen wird sodann eine Möglichkeit angeboten, wie eine bevorstehende gerichtliche und behördliche Auseinandersetzung vermieden werden kann. Nämlich durch Zahlung eines Betrags von insgesamt 457,75 € innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf das „o.g. Kanzleikonto“ inklusive der Kosten des „Vergleichs„. Eine Rechtsgrundlage – etwa aus Wettbewerbs- Urheber- oder sonstigen Rechten – für diese „Abmahnung“ wird nirgends erwähnt. Weil es sie nicht gibt.

Manche nennen einen solchen Vorschlag Vergleich andere sagen wohl richtiger Erpressung dazu. Erschüttern muss dabei nicht nur die Tatsache, dass sich ein Rechtsanwalt überhaupt dafür hergibt, sondern auch, wie dummdreist vorgegangen wird. Betroffene sollten daher nichts zahlen und sich an den Anwalt ihres Vertrauens wenden.

Wir vertreten bereits über 20 Opfer der Masche und werden mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Der Ruf der Anwaltschaft ist bescheiden genug. (la)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht