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Streit zwischen Promis im Blumenbeet ist nicht von öffentlichem Interesse

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Wer kennt das nicht? Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen Mann und Frau und schon liegt einer in den Rabatten. Eine große Illustrierte schien den Vorgang für so interessant zu halten, dass es von einem Streit zwischen Promis, der darin endete, dass er sie in ein Blumenbeet schubste, eine Fotostrecke abdruckte.

Unzulässigerweise, wie das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil v. 10.09.2009, Az. 27 O 651/09) nun entschieden hat.

„Eine Veröffentlichung von Bildnissen, auf denen jemand – wie vorliegend die Antragstellerin – in erniedrigender Pose als unterlegenes Opfer eines tätlichen Angriffs dargestellt wird, ist unzulässig (vgl. Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 854).

Den Aufnahmen ist nicht zu entnehmen, dass es sich um einen gegenseitigen Angriff gehandelt hätte. Vielmehr dokumentieren die Fotos Situationen, in denen die Antragstellerin von Herrn … körperlich bedrängt wird, indem er sie in ein Blumenbeet drückt. Die Aufnahme, in der die Antragstellerin ihr Bein gegen Herrn … Hüfte richtet, stellt sich insoweit als Abwehr von Herrn … dar, der die Antragstellerin zuvor gegen eine Mauer gedrückt hatte. Die Antragstellerin befindet sich in dieser Situation erkennbar in Bedrängnis, wie schon aus ihrer halb liegenden Körperhaltung deutlich wird. Dass die Antragstellerin das Opfer eines Übergriffs gewesen sein dürfte, ist auch dem Umstand zu entnehmen, dass sich die anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen allein gegen Herrn … richteten. Die Darstellungen verletzen die Antragstellerin auch insoweit in ihrem Persönlichkeitsrecht, als sie als wehrlos und einer verächtlichen Behandlung ausgesetzt dargestellt wird (vgl. KG NJW-RR 2007, 345).

Zum anderen handelt es sich um eine private Auseinandersetzung zwischen der Antragstellerin und ihrem ehemaligen Lebensgefährten.“

Wer sich jetzt fragt, wer dieser Rüpel ist, der seine Exfrau ins Gebüsch drängt, muss ich leider enttäuschen. Das Urteil ist an den entsprechenden Stellen natürlich geschwärzt. Allerdings leitet das Gericht seine Entscheidung wie folgt ein:

„Die Antragstellerin ist eine bekannte Schauspielerin und war über acht Jahre mit dem ehemaligen Manager des Fußballvereins …, liiert. Zusammen waren sie unter anderem für mehrere Werbespots der Biermarke „…“ zu sehen. Am 20. Januar 2009 gaben sie ihre Trennung bekannt.“

Hatte ichs mir doch gedacht. Hinter den Kulissen kracht es offenbar zwischen Günter Jauch und Verona Pooth heute noch… (la)

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