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Gema./. YouTube – ½ zu 0 vor dem Landgericht Hamburg

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Gema löschen!

Nicht allzu überraschend hat das LG Hamburg heute im Fall Gema gegen YouTube entschieden.

YouTube haftet für unberechtigt hochgeladene Videos nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Sieben Videos mussten daraufhin entfernt werden.

Mit dem Urteil kann YouTube eigentlich ganz zufrieden sein. Denn entgegen der Forderung der Gema, dass YouTube als Täter haften solle, sieht das Gericht nur die Störerhaftung als gegeben an. Für eine Verbreiterhaftung sah das LG keinen Anlass, da YouTube die Videos weder selbst hochgeladen noch sich deren Inhalte zu Eigen gemacht habe. Damit sind YouTube weitreichende Konsequenzen erspart worden, die eine „Täterhaftung“ mit sich gebracht hätte.

Nach Kenntnis muss YouTube löschen…

Durch das Bereitstellen und den Betrieb der Videoplattform hat YouTube als Störer einen Beitrag zu den Rechtsverletzungen geleistet. Da die Videos nicht unverzüglich (das Gericht empfand ~ 1 ½ Monate wohl richtigerweise als zu lang) entfernt wurden, hat YouTube damit gegen die gebotene Pflicht verstoßen.

…und zukünftige gleichartige Verletzungen verhindern

Bei einer Abwägung der betroffenen Interessen und rechtlichen Wertungen gegeneinander befand das Gericht weiter, dass es YouTube aufzuerlegen sei, durch den Einsatz einer Software künftige Uploads zu verhindern, die eine mit einer gemeldeten Musikaufnahme übereinstimmende Aufnahme enthielten. Das entsprechende Programm sei bereits vorhanden und müsse nur (richtig) eingesetzt werden. Die Prüfungs- und Kontrollpflichten legen jedoch nicht nahe, dass der gesamte Datenbestand im Vorhinein überprüft werden müsse, sondern immer erst ab Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung.

Es sei allerdings zuzumuten, dass ein Wortfilter neu eingestellte Videos herausfiltern soll, deren Titel sowohl den Titel als auch den Interpreten der in einem Video beanstandeten Musikaufnahme enthält.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es kann erwartet werden, dass es noch ein Nachspiel vor dem OLG oder gar BGH geben wird. (fw)

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