NRW-Datenschutzbeauftragter überprüft Google Analytics Einsatz

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, gibt dies noch keinen Aufschluss darüber, ob Sie das Tracking-Tool Google Analytics rechtskonform nutzen. Vielmehr wird mitgeteilt, dass der entsprechende Programmiercode auf der Seite des Unternehmens gefunden wurde. Des Weiteren wird auf die Anforderungen verwiesen, die – aus datenschutzrechtlicher Sicht – bei der Verwendung des Google-Tools zu beachten sind. Zudem wird im Schreiben Auskunft gemäß § 38 Abs. 3 BDSG über die konkrete Ausgestaltung der Tracking-Software verlangt.
Wie verhalten Sie sich richtig?
Das Schreiben sollte auf jeden Fall ernst genommen werden. Es ist richtig, dass Bußgelder verhängt werden können, wenn z.B. die verlangte Auskunft nicht erteilt wird.
Kann man Google Analytics rechtskonform nutzen?
Ja! Um Google Analytics rechtssicher nutzen zu können müssen insbesondere die Ansatzpunkte beachtet werden, die vom sogenannten Düsseldorfer Kreis aufgestellt wurden. Drei Punkte müssen erfüllt werden:
1. Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung mit Google
Der Vertrag mit Google kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
https://static.googleusercontent.com/media/www.google.com/de//analytics/terms/de.pdf
2. Widerspruchsmöglichkeit
Soll Google Analytics rechtskonform eingesetzt werden, muss innerhalb einer Datenschutzerklärung darüber informiert werden, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Seitenbesucher müssen darüber aufgeklärt werden, dass sie dagegen Widerspruch einreichen können.
Hilfreich ist es hier, auf das Add-On von Google zu verlinken, das es ermöglicht Analytics „auszuschalten“:
https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
3. IP-Adresse wird anonymisiert
Last but not least muss der Seitenbetreiber die Einstellungen im Tracking-Tool so wählen, dass die IP-Adresse durch Google verkürzt wird und dadurch eine Anonymisierung stattfindet. Wie dies im Seitencode eingebaut werden kann, erfahren Sie auf der Google-Seite unter:
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. (cr)
Der Link zum Formular für die Auftragsdatenverarbeitung funktioniert leider nicht mehr. hHier ist der korrekte: https://static.googleusercontent.com/media/www.google.com/de//analytics/terms/de.pdf
und der Link dazu von Google: https://www.google.com/analytics/terms/de.html
Grüße,
Marius
Vielen Dank, wir haben den Artikel insoweit aktualisiert.