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Phänomene im Internet: „Das kann ich Ihnen nicht übersetzen“ – Fremdenhass auf Facebook

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hundtollwutWir freuen uns, heute einen Artikel einer unserer neuen Autoren präsentieren zu dürfen. Katharina Reber ist Studentin, kennt sich in der Kommunikation im Netz gut aus und kommentiert heute einen Beitrag aus SPON:

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Virtuelle Beleidigungen und üble Nachreden unterscheiden sich rein rechtlich nicht von solchen auf der Straße. Doch gibt es einen großen Unterschied zwischen den Hemmschwellen von Beleidigungen und Beschimpfungen, sobald wir uns von der Straße vor den Computer bewegen?

Ob in Onlineforen, auf Nachrichtenseiten oder im privaten Chat. Mit der virtuellen Mauer zwischen uns und dem Rest der Welt fühlen wir uns oftmals sicherer und selbstbewusster, als von Angesicht zu Angesicht.

„Nein. Ich kann das nicht.“

Menschenrechtler aus Litauen haben nun in einem Experiment die Verschiebung dieser natürlichen Schwelle aufzeigen wollen. Probanden wurden unter dem Vorwand, für einen vermeintlichen Werbespot an einem Casting teilzunehmen, mit anderen Mitstreitern in einen Warteraum gesetzt. Ein schwarzer Mitbewerber – selbst Schauspieler – bat seine Konkurrenten, ihm Kommentare auf seiner Facebookseite zu übersetzen, da er die Sprache noch nicht gut genug beherrsche.

Die zunächst simple Aufgabe wird für die Mitbewerber schnell zur unlösbaren Aufgabe, als sie erkennen, was sie ihrem Gegenüber ins Gesicht sagen sollen. Worte wie „Affe“ oder „Sklave“ werden verwendet. Die Teilnehmer sind sichtlich fassungslos, möchten den Text nicht übersetzen. Die Schwelle, einer realen Person solche Worte des offensichtlichen Hasses von Angesicht zu Angesicht entgegenzubringen, ist für sie zu groß.

Die Hemmschwelle im Internet ist geringer

Im Internet, vor der Tastatur und mit dem sicheren Abstand des world wide webs fällt dies oftmals leichter. Aktuelle Meldungen solcher Art sind uns auch aus Deutschland nicht unbekannt, wenn wieder Zitate eines ehemaligen Sprechers von PEGIDA veröffentlicht werden. „Viehzeug“ und „Gelumpe“ in Bezug auf Menschen anderer ethnischer Abstammung haben dasselbe Kaliber, wie die Äußerungen im Experiment der Litauer.

Die Rechtsprechung macht keine Unterschiede

Worte sind schnell geschrieben. Sich populistischen Meinungsäußerungen anzuschließen geht über einen Klick auf den „Gefällt mir“ Button. Seinen Mitmenschen den offenen Hass Auge in Auge entgegenzubringen, ist wesentlich schwieriger.

Für die Geschädigten gibt es kaum einen Unterschied zwischen gelesenem und persönlich empfangenem Hass. Und die Gesetzgebung unterscheidet im Fall von Beleidigungen oder rassistischen Äußerungen auch nicht zwischen dem gesprochenen und dem geschriebenen Wort.

Das Video mit deutschen Untertiteln finden sie unter diesem Link.

Dieses Phänomen beschäftigt sicherlich nicht nur Juristen sondern aus anderer Perspektive auch Soziologen, Psychologen, Philosophen. Für uns stellt sich die Frage, wie die unterschiedlichen Verhaltensweisen juristisch zu bewerten sind. Das gesprochene Wort ist gegenüber dem im Internet geschriebenen Wort flüchtig – dies wird vor allem im Rahmen der Beweisbarkeit relevant. Die Intensität des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen dürften jedoch unterschiedlich zu bewerten sein.

Die Gesellschaft beginnt gerade damit, sich diesen Fragen zu stellen. Wir sind gespannt, wie es weitergeht und werden sicherlich aktiv an dem Prozess teilnehmen. (ro)

(Bild: © tverkhovinets – Fotolia.com)

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