Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

5 gute Gründe, warum Sie Ihre Marke schützen lassen sollten

Ihr Ansprechpartner
warum sollte man eine Marke schützen lassen
© pathdoc – fotolia.com

Sie sind gerade dabei, ein Start-Up zu gründen oder schon länger am Markt unternehmerisch tätig? Dann haben Sie bestimmt schon einmal erwogen, den Namen Ihrer Unternehmung oder den Namen eines Ihrer Produkte oder Ihrer Dienstleistungen schützen zu lassen und damit dem Schutz des Markenrechts zu unterstellen.

Aber ergibt das überhaupt Sinn? Schließlich kostet Sie eine Markenanmeldung Geld. Zum einen verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) allein für die Eintragung einen Obulus, zum anderen könnten Sie darüber nachdenken, einen rechtlichen Beistand für die Anmeldung zurate zu ziehen. Dieser möchte natürlich auch entlohnt werden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen getrost empfehlen: Lassen Sie Ihre Marke schützen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen 5 gute Gründe, warum Sie Ihre Marke schützen lassen sollten.

1. Die Herkunftsfunktion

Zunächst sollten Sie sich darüber bewusst werden, was eine Marke überhaupt ist: Hierunter versteht man die Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen.

Eine solche Kennzeichnung dient in erster Linie dem Zweck, dass Ihre potentiellen Kunden Ihre Produkte und Dienstleistungen von denen Ihrer Konkurrenz unterscheiden können. Mit einer Marke können Sie sich von der Konkurrenz abheben. Sie individualisieren Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung  und erhalten hierdurch einen geschützten Wiedererkennungswert.

Schützen Sie Ihre Marke nicht rechtzeitig, laufen Sie Gefahr, dass Ihnen Ihre Konkurrenz zuvorkommt. Im Markenrecht herrscht das Prioritätsprinzip. Salopp ausgedrückt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Hat Ihre Konkurrenz bereits eine ähnliche oder gar identische Marke eingetragen, ist es in der Regel zu spät.

Nach oben

2. Die Qualitätsfunktion

Neben der eben dargestellten Herkunftsfunktion hat eine Marke auch eine Qualitätsfunktion. Sie sind von Ihrem Produkt überzeugt? Wahrscheinlich aus gutem Grund. Haben Sie erst einmal Ihre Kunden von Ihrem Produkt überzeugt, so beginnt Ihre Marke an Wert zu gewinnen.

Ihre Kunden bringen Ihren Produkten und Dienstleistungen Vertrauen entgegen. Mit einer gezielten Markenstrategie können Sie dafür sorgen, dass Ihre Kunden bestimmte Eigenschaften mit Ihrer Marke assoziieren.

Nutzen Sie Ihre Marke regelmäßig und intensiv, können Sie ganz gezielt ein bestimmtes Produktimage aufbauen. Neben der Qualität des Produktes kann Ihr Produktimage zum eigenen Leistungsmerkmal erstarken. Denken Sie nur an die Marke „Apple“.

Die Positionierung und Etablierung von Marken bieten Ihnen damit so einige Vorteile. Potentielle Kunden entwickeln gewisse Erwartungen und Vorstellungen mit Ihrer Marke. Sie können mit einer durchdachten Markenstrategie sogar die Kaufentscheidungen Ihrer potentiellen Kunden zu Ihren Gunsten beeinflussen. Doch nicht allein das Produkt, auch Ihr Unternehmen selbst profitiert hiervon enorm.

Die Qualität einer Marke beeinflusst nicht allein Ihre potentiellen Kunden. Auch betriebsintern ist eine starke Marke von Vorteil. So trägt eine Marke zur sog. Corporate Identity bei. Ihre Mitarbeiter können sich so als Teil des Unternehmens besser mit Ihnen identifizieren und werden in aller Regel so auch produktiver sein. Nicht zuletzt motivieren bekannte und qualitativ hochwertige Marken auch potentielle Arbeitnehmer, sich für das entsprechende Unternehmen zu interessieren.

Nach oben

3. Die Exklusivität

Ein weiterer entscheidender Grund ist die Exklusivität. Nur Ihnen allein gehört die Marke. Zum einen ist der Aspekt der Exklusivität mit der Qualitäts- und der Herkunftsfunktion verbandelt. Haben Sie es geschafft, dass Ihre Kunden gewisse Eigenschaften mit Ihren Produkten verbinden, so werden diese Eigenschaften bzw. die Kombination dieser Eigenschaften exklusiv mit Ihrer Marke und somit mit Ihrem Unternehmen verbunden.

Eingangs hatten wir angesprochen, dass Ihnen Ihre Konkurrenz mit einer Eintragung zuvor kommen kann. Seien Sie schneller! Die Exklusivität einer Marke bedeutet nämlich auch, dass Sie Ihre Mitbewerber von der Nutzung einer bestimmten Marke ausschließen können. Ist Ihre Marke einmal eingetragen, können Sie entscheiden, wer diese Marke nutzen darf oder aber Sie können den Missbrauch Ihrer Marke verhindern.

Nach oben

4. Der Vermögenswert einer Marke

Hat sich Ihre Marke erst einmal etabliert, hat Ihre Marke neben den eben dargestellten ideellen Werten auch einen finanziellen Wert.

Nehmen wir einmal an, Sie führen ein kleines mittelständisches Unternehmen, das im Online-Handel tätig ist. Für Ihre Produkte haben Sie eine Marke eintragen lassen. Sollte es nun zu dem Fall kommen, dass jemand Ihre Marke verletzt, könnten Sie gerichtlich hiergegen vorgehen und dem Verletzer verbieten, die von ihnen geschützte Bezeichnung im Verkehr zu benutzen. Auf dem Marktplatz Amazon ist es beispielsweise so, dass jedem individuellen (Marken-)artikel eine bestimmte Artikelseite zugeordnet ist. Es liegt auf der Hand, dass es einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil behauptet,  der einzige zu sein, der den entsprechenden Artikel dort rechtmäßig anbieten kann.

Darüber hinaus können Sie natürlich auch mit Marken handeln. Sie können Marken ankaufen oder Ihre Marke verkaufen. Des Weiteren steht Ihnen natürlich die Möglichkeit offen, Ihre Marke zu lizensieren. So können Sie selbst im Fall des Nichtgebrauchs einer Marke noch wirtschaftlichen Nutzen aus einer Anmeldung ziehen.

Nach oben

5. Der rechtliche Schutz

Zu guter Letzt möchten wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei einer Markenrechtsverletzung aufzeigen. Das deutsche Recht gibt Ihnen hier vielfältige Möglichkeiten an die Hand, das von Ihnen erworbene Schutzrecht auch entsprechend durchzusetzen.

So haben Sie bspw. die Möglichkeit vor dem DPMA ein Widerspruchsverfahren anzustrengen. Haben Sie Ihre Marke eingetragen und stellen sodann fest, dass nachträglich jemand ein ähnliches Zeichen hat eintragen lassen, so können Sie einen Widerspruch einlegen. Dieser hat zur Folge, dass die eingetragene Marke Ihres Konkurrenten wieder gelöscht wird. Schließlich besitzen Sie die exklusiven Rechte an der Marke.

Für ein solches Widerspruchsverfahren gibt es eine gesetzliche Frist von drei Monaten. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, bleibt die Möglichkeit, ein Löschungsverfahren anzustrengen.

Aber auch für den Fall, dass ein Dritter Ihre Waren nachahmt und Ihre Marke nutzt, haben Sie vielfältige Möglichkeiten dagegen vorzugehen. So können Sie zum einen den Gegner abmahnen. Mit einer solchen Abmahnung fordern Sie Ihren Gegner einerseits auf die Markenrechtsverletzung zu beseitigen. Damit fordern Sie von Ihren Gegner in der Regel dazu auf,  eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Ihr Gegner den Rechtsverstoß wiederholen, müsste er allein aufgrund seiner abgegebenen Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe an Sie zahlen.

Dauert die Verletzung Ihrer Marke an, ist es nicht unwahrscheinlich, dass Ihnen hierdurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Diesen können Sie sodann im Wege einer Schadensersatzklage ausgleichen lassen.

Sollten Sie sich gezwungen sehen, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, müssen Sie Ihre Inhaberschaft an dem Markenrecht nachweisen. Haben Sie Ihre Marke nicht eintragen lassen  und ihre Hoffnung in eine seltene aber durchaus in Betracht kommende Benutzungsmarke gelegt, könnte Sie allein diese Beweisfrage in die Bredouille bringen. Im umgekehrten Fall hingegen brauchen Sie lediglich Ihre Markenurkunde vorlegen.

Nach oben

Resümee

Es sind nicht allein die tatsächlichen Vermögenswerte, die eine Marke so wertvoll machen. Vor allem die ideellen Werte, wie die Herkunfts- oder die Qualitätsfunktion sind bei einer Marke ausschlaggebend. Die Individualisierung, die Sie mit einer Marke erreichen, oder aber das Produktimage sind Faktoren, die Ihren Absatz mittelbar steigern.

Wollen Sie sich diese Werte erhalten, so sollten Ihre Marke schützen zu lassen. Erst durch die Eintragung der Marke erhalten Sie das geeignete Werkzeug, um den Markenschutz auch konsequent durchzusetzen. Davon abgesehen ist eine Markeneintragung nicht all zu teuer. Je nach Art der Anmeldung (postalisch oder elektronisch) kostet eine Eintragung 300 € bzw. 290 €.

Nach oben

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht