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Gute Rechte, bessere Rechte: Streit um Namensrechte der „Kiesgrube“-Events

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Photo by Jens Johnsson on Unsplash

Nicht immer ist auch drin, was draufsteht.

Das kennen wir vom Serviervorschlag auf der Mortadella Packung und der ziemlich akkuraten Sahnehaube auf dem Puddingbecher. Da freut man sich schon, dass man ein mit Petersilie garniertes Brot bekommt. Zieht man aber die Plastikverpackung auf, kommt nur ein rosiger Batzen Wurst zum Vorschein.

So ähnlich geht’s nun auch Besuchern der „Kiesgrube“-Events, wenn sie – voller Vorfreude auf einen Festivaltag am See – einen recht grau anmutenden Duisburger „Park“ (und das ist wirklich ein Euphemismus) vorfinden, der sehr attraktiv zwischen zwei Logistikunternehmen gelegen ist.

Eine Erfrischung in der Kiesgrube gibt’s da nicht. Wer mutig ist, geht ein paar Hundert Meter zum Rheinufer. Wie kommts?

Kiesgrube Events ohne Kiesgrube?

Die schon legendär gewordenen „Kiesgrube“-Events in Neuss, die seit 1996 am Blankenwasser – der Neusser Kiesgrube- veranstaltet wurden, fanden ihr jähes Ende, als die Veranstalter 2018 ihre Zusammenarbeit beendeten. Tom Preuss, Geschäftsführer der Kiesgrube Event GmbH, zog mit seiner Firma nach Duisburg, Frank Klement, Betreiber des Open-Air-Clubs „Am Blankenwasser“ blieb an der Kiesgrube. Klement und Preuss beantragten beide einstweilige Verfügungen, um der Gegenseite zu verbieten, kommende Events mit dem etablierten Namen „Kiesgrube“ auszurichten, was sowohl Preuss am neuen Duisburger Standort als auch Klement am alten Neusser Standort vorhatten.

Zum Erstaunen aller Logik-Fans, jedoch weniger zum Erstaunen aller Juristen entschied der 20. Zivilsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf für Tom Preuss und seine „besseren Rechte“ am Namen „Kiesgrube“ durch die „Kiesgrube Event GmbH“. Auch, wenn die Kiesgrube Events nun in Duisburg ohne Kiesgrube veranstaltet werden.

Frank Klement kann seine Events auf dem Gelände „Am Blankenwasser“, also an der tatsächlichen Kiesgrube, nicht mehr mit „Kiesgrube“ betiteln. Das ist etwas verwirrend wie ich finde, aber der bessere gewinnt. Das war ja schon immer so.

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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