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Limited schützt vor Abmahnungen nicht

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Wieder einmal bestätigt eine Gerichtsentscheidung die Unsinnigkeit mancher gut gemeinter Ratschläge, wenn es um das Thema Abmahnungen geht.

Ein heiß gehandelter Favorit ist zurzeit die Behauptung, man könne sich durch die Gründung einer Limited vor Abmahnungen schützen.

Was die freundlichen Tippgeber jedoch außer acht lassen, ist, dass die Limited auch von einer natürlichen Person vertreten werden muss. Dies ist der Director bei der Limited, oder auf die deutsche Rechtslage übertragen, bei der GmbH der Geschäftsführer. Es lag auch vor der Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf der Hand, dass dieser verantwortliche Vertreter der juristischen Person selbstverständlich auch zumindest als Störer auf Unterlassung eines Wettbewerbsverstoß haftet. Jetzt können Zweifler es noch einmal nachlesen. (la) Zum Urteil (gefunden bei Beckmann und Norda)

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