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Landgericht Düsseldorf verbietet Werbeslogan „Die Dose ist grün“

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.04.2013, Az. 37 O 90/12, einem Unternehmen verboten, auf ihren Getränkedosen mit dem Slogan „Die Dose ist grün“ zu werben, da dieser irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sei.

Damit gab das Gericht einer Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. statt. Die Pressemitteilung des Vereins ist hier zu finden. Die Gestaltung der Dose kann hier eingesehen werden.

Das Gericht begründet dies damit, dass die Getränkedosen des Unternehmens herkömmliche Eisenblechdosen seien, die keine ökologisch besonders wertvollen Eigenschaften aufwiesen. Im Gegenteil – diese Dosen wie Getränkedosen im Allgemeinen seien gerade nicht umweltfreundlich.

Der Verbraucher verstehe den Begriff „grün“ in dem Slogan „Die Dose ist grün“ aber gerade umweltbezogen und verbindet mit dem Produkt also einen ökologischen Vorteil. Diese Verknüpfung des Verbrauchers mit dem Begriff „grün“ und das mittlerweile verstärkte Umweltbewusstsein wolle sich  das Unternehmen gerade zu Nutze machen. Dies rügte das Gericht als Verstoß gegen die Ziele eines lauteren Wettbewerbs, wonach an Richtigkeit und Wahrheit einer Werbung strenge Anforderungen gestellt werden.

Dieses Urteil zeigt, dass das Thema Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit mittlerweile nicht nur in den Köpfen der Verbraucher angekommen ist, sondern auch von den Gerichten bei der Entscheidungsfindung entsprechend berücksichtigt wird. (nh)

(Bild: © pixelfabrik – Fotolia.com)

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