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Vorsitzender BGH-Richter bekam nur 20 € Stundenlohn und wechselte zur Dunklen Seite

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nur wenn der hektische Richteralltag es erlaubtDer Vorsitzende des gesellschaftsrechtlichen zweiten Zivilsenats des BGH, Wulf Goette, ist zum 01.10.2010 als Berater in die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz eingetreten.

Der Wechsel von der Richterschaft auf die Dunkle Seite kommt zwar ab und zu vor, weckt jedoch gerade bei finanziell bestens abgesicherten BGH-Vorsitzenden der Besoldungsgruppe R 8 (Grundgehalt 8.271,18 €), welche in letzter Instanz weitreichende Entscheidungen in millionenschweren gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen treffen,  nicht bei jedem Beobachter positive Gefühle.

Goette selbst habe nach einem Bericht des Manager Magazins eingeräumt, noch während seiner Tätigkeit als Richter nach Bekanntgabe seiner frühzeitigen Pensionierung Angebote von Kanzleien erhalten zu haben. In diese Zeit fällt auch der Merckle-Kässbohrer-Fall, Berater von Merckle war Gleiss Lutz.

Aufhorchen lässt ist ein Kommentar Goettes zu der Tatsache, dass der BGH die Vortragstätigkeit von Richtern, eine weitere beliebte Einnahmequelle, eingeschränkt hat:

„Wenn Sie 100 Stunden in der Woche arbeiten, können Sie durchaus an einem Tag der Woche in Frankfurt sein und einen Vortrag halten, ohne Ihre Dienstpflichten zu verletzen.“

Ja, wenn. Ein Arbeitspensum von 100 Stunden ist für eine Führungskraft in gehobener Position mit der großer Verantwortung durchaus denkbar. Es liegt nicht völlig fern, den Vorsitzenden eines BGH-Senats damit zu vergleichen, auch wenn die Tagesarbeit wahrscheinlich sehr unterschiedlich ausfällt. Für Herrn Goette hätte dies jedoch innerhalb einer Woche abzüglich des einen Vortrags-Tages und ohne Ruhetag (also Arbeit auch am Tag des Herren) ein tägliches Arbeitspensum von über 16,5 Stunden bedeutet. Respekt, „die da oben“ nutzen offenbar ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter und Beisitzer nicht, sondern machen alles selbst.

Der Versuchung einer belanglosen, nicht aussagekräftigen und unhaltbaren Milchmädchenrechnung können wir doch nicht ganz widerstehen: Bei einem Grundgehalt von 8.271,18 € – welches freilich durch zahlreiche Zulagen und Vergünstigungen erhöht wird – kommt ein Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs bei 400 Stunden monatlich auf einen Stundenlohn von 20,54 €… Wer will ihm da den Wechsel in die Rechtsberatung übel nehmen.

Quellen:

http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/0,2828,729520,00.html

und der ganze Artikel im manager magazin 12/2010, S. 24

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