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Die Aufforderung zur Löschung der Aufforderung zur Löschung der Löschungsaufforderung

Ihr Ansprechpartner
Löschung der Löschungsaufforderung
© Kaspars Grinvalds – Fotolia.com

Sind an einer E-Mail-Kommunikation mehr als zwei Personen beteiligt, kann es schon einmal vorkommen: Man passt nicht auf, und schickt eine Antwort auf eine E-Mail oder einen Teil daraus an den Falschen.

Manchmal spielt einem auch die Autorvervollständigung in der Adresszeile der Email einen Streich und trägt einen anderen Empfänger ein, als gewollt.

Wenn es sich dabei um einen Austausch unter “Gleichgesinnten” handelt, ist dies bestenfalls völlig egal und stiftet schlimmstenfalls etwas Verwirrung. Wenn es sich bei der Nachricht allerdings um eine Mitteilung handelt, die den eigenen Anwalt erreichen sollte, die dann jedoch beim gegnerischen Anwalt landet, ist Bandbreite der möglichen Konsequenzen durchaus größer.

Die versehentlich an unsere Kanzlei versandte E-Mail

Letzteres geschah aktuell einem Gegner in einer markenrechtlichen Streitigkeit. Kritische Nachfragen und Taktikvorschläge, wie man sich wohl am besten gegen die Ansprüche unseres Mandanten zur Wehr setzen könne, landeten so nicht beim eigenen Anwalt des Vertrauens, sondern bei uns. Es ist immer einer Frage des Einzelfalls, wie man auf diese Art erlangte Informationen für den eigenen Mandanten verwerten darf oder sogar muss. In diesem Fall war die Mitteilung für uns belanglos.

Die Löschungsaufforderung

Kurz darauf erreichte uns eine zweite E-Mail, in der wir auf den Fehler hingewiesen und zur sofortigen Löschung der E-Mail aufgefordert wurden. Dieser Aufforderung  kamen wir selbstverständlich nach.

Die Aufforderung zur Löschung der Löschungsaufforderung

Einige Zeit später forderte uns der Gegner mit einer dritten E-Mail dazu auf, auch die E-Mail mit der Aufforderung der Löschung zu löschen. Auch diesen Wunsch erfüllten wir.

Wir warten noch

Zurzeit warten wir allerdings noch auf die vierte E-Mail, mit der die Löschung der Aufforderung zur Löschung der Löschungsaufforderung angemahnt wird.

Wir geben dem Gegner jetzt noch eine Woche. Falls bis dahin keine weiteren Anweisungen kommen, speichern wir die letzte E-Mail zu Dokumentationszwecken vorsorglich bis auf Weiteres sorgfältig ab.

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