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Kinder und Jugendliche haben ihre Sammelleidenschaft im Griff

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Dieser Ansicht ist jedenfalls der BGH in seiner Entscheidung I ZR 160/05 vom 17.07.2008. Bislang liegt nur die Pressemitteilung vor.

Der BGH hatte mal wieder über eine Sammelaktion zu entscheiden die sich unter anderem an Kinder und Jugendliche richtete. Es ging um Schokoriegel der Nestlé AG (z.B. Lion, Kitkat oder Nuts) auf deren Verpackung Sammelpunkte angebracht waren. Wer 25 solcher Punkte gesammelt hatte konnte diese gegen einen Amazon.de Gutschein im Wert von 5 EUR einlösen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen war der Ansicht, diese Aktion sei wettbewerbswidrig weil die Sammelleidenschaft von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden und damit eine rationale Kaufentscheidung verdrängt werden könne.

Der BGH war anderer Meinung.

Er hat klargestellt, dass gezielte Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen wettbewerbswidrig sein kann. Aber auch bei dieser besonders schutzbedürftigen Zielgruppe sei auf den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher dieser Gruppe abzustellen. Der BGH vertritt die Auffassung, dass diese durchschnittlich informierten und aufmerksamen Kinder und Jugendlichen in der Lage seien, den Markt und die wirtschaftlichen Folgen einer Beteiligung an der Sammelaktion ausreichend zu überblicken. Die Aktion habe sich zudem im Rahmen des regelmäßig verfügbaren Taschengeldes Minderjähriger gehalten und sei mit transparenten Teilnahmebedingungen versehen gewesen.

Grundsätzlich sind Entscheidungen, die den Verbraucher in die Verantwortung nehmen, zu begrüßen. Der Verbraucher soll vor seinen Kaufentscheidungen ordentlich nachdenken, ggf. rechnen und lesen. Dies verlangt eine freiheitliche Demokratie. Wer den Verbraucher zu sehr schützt, der nimmt ihm auch Entscheidungsspielräume.

Es stellt sich hier aber die Frage, ob das gleiche auch für die minderjährigen Verbraucher gelten soll. Im vorliegenden Fall ist diese Frage eindeutig zu bejahen. Auch Kinder und Jugendliche sollen über ihre Kaufentscheidungen nachdenken. Falls sie das im vorliegenden Fall nicht machen und sich von ihrer „Sammelleidenschaft“ lenken lassen dann geben sie ca. 10 EUR (25 x 40 Cent) aus. Der größte dabei entstehende Schaden dürfte in einem erhöhten Zuckerspiegel und Problemen mit den kindlichen Zähnen liegen, ein wirtschaftlicher Schaden ist auch mit Hinblick auf die überschaubaren finanziellen Verhältnisse der Kinder nicht zu erkennen. Auf diesem Weg werden Kinder und Jugendliche langsam aber sicher auf die komplexe Wirtschaftswelt vorbereitet. Und nach dem Motto, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, sollte hier lieber Hänschen mit 10 EUR Taschengeld lernen anstatt als stattlicher Hans viel größere Beträge in den Sand zu setzen. (ro)

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