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Kinder kauften Apps: Apple muss Schadensersatz in Millionenhöhe an Eltern zahlen

apple12Wie wir berichteten, hat der Bundesgerichtshof im Juli 2013 entschieden, dass eine Werbung, die sich in erster Linie an Kinder richtet, unzulässig ist. Gemäß § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 28 des Anhangs dazu ist eine Werbung dann wettbewerbswidrig, wenn darin eine unmittelbare Aufforderung an Kinder enthalten ist, die beworbene Ware selbst zu erwerben oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen.

Wenn Kinder im Spiel sind, muss nicht nur die konkrete Gestaltung der Werbung genau überprüft werden. Auch vertragliche Ansprüche sind vor dem Hintergrund der Geschäftsunfähigkeit bzw. beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern mit Vorsicht zu genießen.

Laut tagesschau.de hat aktuell das Unternehmen Apple in den USA aufgrund einer anhängig gemachten Sammelklage von betroffenen Eltern einem Vergleich zugestimmt, wonach das Unternehmen mindestens 32,5 Millionen Dollar an die Geschädigten zahlt.

Kinder kauften kostenpflichtige Apple-Apps

Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Kinder kostenpflichtige Apps über den Apple-Online-Store gekauft haben. Die betroffenen Eltern verlangen nun diese Kosten für Apps, die ihre Kinder ohne ihre Erlaubnis gekauft haben, zurück.

Apple hat sich in dem Vergleich außerdem bereit erklärt, die Kindersicherung für Einkäufe in dem App-Store zu optimieren. Denn bislang schalteten Apple-Kunden ihren Zugang zu dem Online-Einkaufsladen für kleine Softwareprogramme mit der Eingabe ihres Passworts automatisch für die Dauer von 15 Minuten frei, ohne dass dies den meisten Nutzern bekannt war. Und genau durch dieses „Hintertürchen“ gelangten Kinder in den Online-Store und luden sich über den Zugang der Eltern kostenpflichtige Apps herunter.

Das Instrument der Sammelklage, wie es in den USA existiert, gibt es in Deutschland (zur Zeit noch) nicht, so dass in Deutschland jeder Betroffene seinen Anspruch selbst gerichtlich geltend machen muss, wovor viele gerade gegen einen Weltkonzern wie Apple zurückschrecken.

Als Konsequenz aus dem oben genannten BGH-Urteil kann aber möglicherweise ein Unternehmen, das in Deutschland unzulässige Werbung, die unmittelbar an Kinder gerichtet ist, schaltet, in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Durchsetzung eines solchen Schadensersatzanspruchs ist in Deutschland jedoch – anders als in den USA – sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach äußerst schwierig. (pi)

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