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Jeder dritte Taxifahrer ist ein arbeitsloser Jurist

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Oft genug wird man als Anwalt, der sich mit der Rechtedurchsetzung von Ansprüchen für Rechteinhaber, wie Filmfirmen etc. befasst, mit dem Vorwurf konfrontiert, alles sei nur auf Masse ausgelegt und der Einzelfall werde nicht betrachtet.

Auf welcher Seite das Massengeschäft tatsächlich betrieben wird, verdeutlicht das folgende Beispiel.

Telefonanruf bei einer Kanzlei, die damit wirbt, auf die Vertretung von Filesharing-Fällen spezialisiert zu sein (Wortlaut nach Gedächtnisprotokoll):

„Welcher Fall?“

Auf Erörterung, dass hier jüngst die Frist abgelaufen sei und (erneuter) Nennung der Beteiligten:

„Ach so, nein den Fall kenne ich jetzt nicht genau. Zum genauen Vorgang kann ich nichts sagen. Da müssen Sie bitte nochmal schreiben.“

Auf Nachfrage:

„Ja, ich glaube der war es nicht! Unsere Mandanten waren das meistens wohl nicht und haben nichts runtergeladen.“

Was für ein Glück: Diese Kanzlei scheint offenbar vorwiegend Abgemahnte zu vertreten, die es gar nicht waren. Damit erübrigt sich natürlich auch eine eingehende Prüfung im Einzelfall, was auch die identischen Schreiben in unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung erklären würde. Auch vertiefte Kenntnisse wie zum Beispiel im Urheberrecht sind freilich dann entbehrlich, wenn man in jedem Fall ohnehin immer das gleiche schreibt.

Jetzt braucht der motivierte Junganwalt nur noch eine einigermaßen ansehnliche Internetseite, eine reißerische Google-AdWords-Werbekampagne und schon kann das Taxi in der Garage bleiben. (cs, la)

(Bild: © Matthias Haas – Fotolia.com)

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